Bad Honnef – Die Bürgermeisterwahl in Bad Honnef verspricht spannend zu werden: Fünf Bewerberinnen und Bewerber stehen bereits offiziell fest, mindestens eine weitere Kandidatur ist angekündigt – ein Rekordfeld. Angesichts der Vielzahl an Kandidierenden gilt eine Entscheidung im ersten Wahlgang als unwahrscheinlich. Eine Stichwahl erscheint mehr als wahrscheinlich.
Für die Grünen geht Birte Karst ins Rennen, für die CDU Philipp Herzog. Die FDP setzt auf Carl Sonnenschein, während die SPD mit Frank Klein antritt. Als unabhängiger Kandidat bewirbt sich zudem Bünyamin Yilmaz um das Amt.
Die AfD, die bereits Anfang des Jahres angekündigt hatte, zur Wahl anzutreten, will ihren Kandidaten oder ihre Kandidatin im Juni vorstellen. Nach Angaben der AfD-Stadtsprecherin Nicole Pax, die auf Platz 10 der Reserveliste zur Kreistagswahl steht, gibt es zwei Interessenten, die sich einem „basisdemokratischen Prozess“ innerhalb der Partei stellen.
Mit sechs oder mehr Bewerberinnen und Bewerbern steigt die Wahrscheinlichkeit einer Stichwahl deutlich. Denn um im ersten Wahlgang als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt zu werden, ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich – ein ambitioniertes Ziel bei einer so breiten Auswahl.
Die politische Landschaft in Bad Honnef dürfte auf jeden Fall vielfältiger werden.
Kommunalwahlen in NRW
Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en, sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in ebenfalls nur eine Stimme hat. Letzteres gilt auch für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein. Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.
Die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2020 sind unter https://www.wahlergebnisse.nrw/kommunalwahlen/2020/index.shtml abrufbar. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt. Etwaige notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.
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