nonnenwerth
Düstere Zeiten auf Nonnenwerth

Gymnasium Nonnenwerth: Polizei durchsuchte Objekte der alten und neuen Betreiberin

/

Nonnenwerth – Ein neues Kapitel im Streit um die Zukunft des Franziskus Gymnasiums auf der Insel Nonnenwerth wurde aufgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung und der angekündigten Beendigung des Schulbetriebs des Gymnasiums Nonnenwerth eingeleitet.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz von heute liegt eine Strafanzeige des Vereins „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ sowie eines Elternteils vor, demnach der als Vertreter der für die Erwerber von Grundstück und Schule auftretende Beschuldigte von Anfang an beabsichtigt haben soll, den Schulbetrieb nicht fortzuführen. Hierüber seien die Veräußerinnen der Insel und der Geschäftsanteile an der Schule angeblich getäuscht worden, die deshalb einen niedrigeren als den ansonsten erreichbaren Kaufpreis vereinbart hätten. Außerdem soll der Beschuldigte Eltern von Schülerinnen und Schülern mit der Zusage der Schulfortführung über den Verein „Schulwerk des Gymnasiums Nonnenwerth“ zu Spenden im oberen sechsstelligen Bereich bewogen haben. Über die Verwendung der Spendengelder habe der Beschuldigte trotz Aufforderung keine Rechnung vorgelegt.

Auf der Grundlage der in der Strafanzeige angeführten Angaben hat die Staatsanwaltschaft dem Anfangsverdacht des Betruges in einem besonders schweren Fall in zwei Fällen zugestimmt. Zur Aufklärung ließ sie heute insgesamt 13 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, u.a. Räumlichkeiten der Betreiberin und der Veräußerinnen, von Polizeibeamt:innen und Mitarbeiter:innen der Staatsanwaltschaft durchsuchen.

Erste Erkenntnisse deuteten allerdings darauf hin, dass es keine rechtsverbindliche Zusage einer Fortführung der Schule gegenüber den Veräußerinnen gegeben haben soll.

Die Insel Nonnenwerth sowie die Geschäftsanteile des darauf befindlichen Gymnasiums wurden zu Beginn des Jahres 2020 von der bisherigen Betreiberin veräußert. Unmittelbar nach der Veräußerung sollen die frühere und die neue Betreiberin den Eltern der die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler mitgeteilt haben, der Schulbetrieb werde ohne wesentliche Veränderungen fortgeführt. Entgegen dieser Aussage soll der Vertreter der neuen Betreiberin im Verlauf des Jahres 2021 mitgeteilt haben, es ergäben sich Schwierigkeiten für den Fortbestand der Schule, da das Schulgebäude sehr teure Investitionen in den Brandschutz erfordere, die die Betreiberin nicht tragen könne. Am 10.11.2021 soll diese dann mitgeteilt haben, sie werde den Schulbetrieb wegen der genannten Schwierigkeiten nicht über das Schuljahresende 2021/22 fortführen.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft macht darauf aufmerksam, dass die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft mithin weder bedeute, „dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Für den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung“.

 

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.