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St. Franziskus: Elternvertreter fordern, Verfahren wieder aufzunehmen

Eingestellt von Honnef heute
1. September 2022
in Nonnenwerth, Titel
Lesezeit 3 Minuten
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Letzter Schultag auf Nonnenwerth

Letzter Schultag auf Nonnenwerth

Nonnenwerth – Das Ermittlungsverfahren gegen den Inselinhaber und Träger des Privaten Gymnasium Nonnenwerth gGmbH Peter Soliman wegen schweren Betrugs in zwei Fällen wurde eingestellt. Über die Einstellung des Verfahrens zeigen sich die Anzeigensteller, Elternvertreter und zahlreiche Eltern dementsprechend schwer bestürzt. „Für sie sprechen eindeutige Indizien dafür, dass Herr Soliman – entgegen seinen Zusicherungen – von Anfang an beabsichtigt hat, die Schule zu schließen. Diese Indizien sehen sie von der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend gewürdigt“, teilen Elternvertreter heute in einer Presserklärung zum Entscheid mit.

[ez-toc]

Lange sei unklar, ob der Kaufvertrag zwischen dem Orden und der Objektgesellschaft
Meerbusch BW die Fortführung des Schulbetriebs miteinschloss. „Die bittere Wahrheit, dass es keine vertragliche Regelung gibt und der Orden offensichtlich bewusst den falschen Eindruck erweckte, die Zukunft der Schule sei durch eine entsprechende Vereinbarung gesichert, nehmen die Antragsteller zutiefst enttäuscht zur Kenntnis. Nicht nur sie, sondern auch die 700 Schülerinnen und Schüler, die zu den Sommerferien alle auf neue Schulen wechseln mussten, fühlen sich vom Orden hintergangen“, so die Elternvertreter.

Wo sind die Millionen?

Da Peter Soliman weiterhin eine Erklärung zur ordnungsgemäßen Verwendung der Spendengelder verweigere, sehen die Elternvertreter ihren Verdacht bestätigt, dass die Spenden des Schulwerks zweckwidrig verwendet wurden. Die Eltern bedauern, dass es durch die Staatsanwaltschaft nicht zu einer Überprüfung der Buchhaltungen des Beschuldigten kam. Dies sei für sie und die Anzeigenerstatter verwunderlich. „Schließlich besteht für Herrn Soliman eine rechtliche Verpflichtung den Nachweis der Mittelverwendung zu erbringen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft „Allein die permanente Weigerung des Herr Soliman, die Verwendung der Spenden nachzuweisen, begründe keinen Anfangsverdacht“ ist nicht im Ansatz nachvollziehbar“, erklären die Elternvertreter.

Weiter: „Da Peter Soliman äußerte, dass „er sich strafbar mache, wenn er die ordnungsgemäße Verwendung bestätigt“, ist nach Lesart der Elternvertreter eine akribische Ermittlung der Sachverhalte unabdingbar.“

Anzeigenerstatter sieht Ungereimtheiten im Zivilverfahren

Auch das Schulwerk hat die Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH, vertreten durch Peter Soliman, in einem noch laufenden Zivilverfahren auf Rückzahlung der geleisteten 1.325.000€ verklagt. Auch hier verweigere Peter Soliman die Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung der durch Eltern aufgebrachten Mittel. Zudem sei er nicht in der Lage und Willens, den Nachweis über die Nutzung der Gelder zu erbringen, teilen die Elternvertreter mit.

Weitere Ungereimtheiten zeigen sich dem Anzeigeerstatter auch im Verfahren: „Ihrem anwaltlichen Vertreter wurde – entgegen jeder Gepflogenheit – vor Einstellung des Verfahrens die beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten nicht gewährt.“

Elternvertreter Olaf Schmitz appelliert an die ermittelnden Behörden, das Verfahren wieder aufzunehmen und die Sachfakten beider Seiten zu würdigen.

Neue Protestbanner gegen Schließung

Währenddessen protestieren weiterhin Betroffene mit Transparenten an der B9 auf Sichthöhe der ehemaligen Schule. Sie sind unter anderem beschriftet mit „No Justice! No Peace!“ oder „Nie mehr Nonnenwerth. Doch wir bleiben wach!“

Unbekannte hatten in der letzten Woche Banner von einer privaten Grundstückswand entfernt. Daraufhin wurden umgehend neue angefertigt.

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Nonnenwerth – Das Ermittlungsverfahren gegen den Inselinhaber und Träger des Privaten Gymnasium Nonnenwerth gGmbH Peter Soliman wegen schweren Betrugs in zwei Fällen wurde eingestellt. Über die Einstellung des Verfahrens zeigen sich die Anzeigensteller, Elternvertreter und zahlreiche Eltern dementsprechend schwer bestürzt. „Für sie sprechen eindeutige Indizien dafür, dass Herr Soliman – entgegen seinen Zusicherungen – von Anfang an beabsichtigt hat, die Schule zu schließen. Diese Indizien sehen sie von der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend gewürdigt“, teilen Elternvertreter heute in einer Presserklärung zum Entscheid mit.

[ez-toc]

Lange sei unklar, ob der Kaufvertrag zwischen dem Orden und der Objektgesellschaft
Meerbusch BW die Fortführung des Schulbetriebs miteinschloss. „Die bittere Wahrheit, dass es keine vertragliche Regelung gibt und der Orden offensichtlich bewusst den falschen Eindruck erweckte, die Zukunft der Schule sei durch eine entsprechende Vereinbarung gesichert, nehmen die Antragsteller zutiefst enttäuscht zur Kenntnis. Nicht nur sie, sondern auch die 700 Schülerinnen und Schüler, die zu den Sommerferien alle auf neue Schulen wechseln mussten, fühlen sich vom Orden hintergangen“, so die Elternvertreter.

Wo sind die Millionen?

Da Peter Soliman weiterhin eine Erklärung zur ordnungsgemäßen Verwendung der Spendengelder verweigere, sehen die Elternvertreter ihren Verdacht bestätigt, dass die Spenden des Schulwerks zweckwidrig verwendet wurden. Die Eltern bedauern, dass es durch die Staatsanwaltschaft nicht zu einer Überprüfung der Buchhaltungen des Beschuldigten kam. Dies sei für sie und die Anzeigenerstatter verwunderlich. „Schließlich besteht für Herrn Soliman eine rechtliche Verpflichtung den Nachweis der Mittelverwendung zu erbringen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft „Allein die permanente Weigerung des Herr Soliman, die Verwendung der Spenden nachzuweisen, begründe keinen Anfangsverdacht“ ist nicht im Ansatz nachvollziehbar“, erklären die Elternvertreter.

Weiter: „Da Peter Soliman äußerte, dass „er sich strafbar mache, wenn er die ordnungsgemäße Verwendung bestätigt“, ist nach Lesart der Elternvertreter eine akribische Ermittlung der Sachverhalte unabdingbar.“

Anzeigenerstatter sieht Ungereimtheiten im Zivilverfahren

Auch das Schulwerk hat die Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH, vertreten durch Peter Soliman, in einem noch laufenden Zivilverfahren auf Rückzahlung der geleisteten 1.325.000€ verklagt. Auch hier verweigere Peter Soliman die Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung der durch Eltern aufgebrachten Mittel. Zudem sei er nicht in der Lage und Willens, den Nachweis über die Nutzung der Gelder zu erbringen, teilen die Elternvertreter mit.

Weitere Ungereimtheiten zeigen sich dem Anzeigeerstatter auch im Verfahren: „Ihrem anwaltlichen Vertreter wurde – entgegen jeder Gepflogenheit – vor Einstellung des Verfahrens die beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten nicht gewährt.“

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