Bonn | Rhein-Sieg-Kreis – Die Chancen für den Bau eines Radweges entlang des Tausendfüßlers sind wieder gestiegen: Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz beschlossen, wonach Betriebswege entlang von Autobahnbrücken auch für den Radverkehr nutzbar sein müssen.
Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg sieht darin einen klaren Auftrag an das Land NRW, beim Tausendfüßler nun doch den Radverkehr von Beginn an mit einzuplanen. „Das ist für den Neubau des Brückenbauwerks Tausendfüßler und für den späteren Neubau der Friedrich-Ebert-Brücke im Zuge der Autobahn 565 die klare Ansage: Wenn Bedarf da ist, muss der Straßenbaulastträger den notwendigen Betriebsweg so bauen, dass dort auch Radverkehr stattfinden kann“, sagt der 2. Vorsitzende des Bonner ADFC, Bernhard Meier. „Und der Bedarf ist da. Stadt und Kreis haben ja längst in einer Potenzialanalyse und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dargelegt, dass ein ausreichender Bedarf und die Wirtschaftlichkeit für einen regionalen Radschnellweg in der Region Bonn/Rhein-Sieg gegeben sind.“
Am gestrigen Abend (Donnerstag, 14.05.2020) hatte der Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur achten Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ beschlossen. In dem Gesetz (§ 3 Absatz 1, Satz 3) heißt es künftig: „Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und Betriebswege auf Brücken im Zuge von Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, sind bedarfsabhängig durch den Träger der Straßenbaulast so zu bauen und zu unterhalten, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann.“ Beim Tausendfüßler handelt es sich um ein Brückenbauwerk, ebenso bei der für den Radverkehr als Rheinquerung wichtigen Friedrich-Ebert-Brücke.
Im Juni 2018 hatte der Bonner Stadtrat einstimmig das Land zum Bau des Radschnellwegs auf der Trasse des Tausendfüßlers aufgefordert. Das Land und der Landesbetrieb Straßen.NRW planen und bauen als Auftragsverwaltung den Ersatzneubau und die Erweiterung des Tausendfüßlers. Verkehrsminister Hendrik Wüst weigert sich aber bisher, der Forderung der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises nach Planung und Bau eines Radschnellweges entlang der Autobahn nachzukommen.
Anlass für die Gesetzesänderung war die Kritik, dass der Bund beim Ersatzneubau von Autobahnbrücken über den Rhein wie in Köln auf der A1 und in Duisburg (A40) zwar mehr Autospuren, aber keine breiteren Radwege als die bestehenden baut. Die Forderungen der Kommunen hatte er in der Vergangenheit mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Kommunen breitere Radwege bezahlen müssten, weil der Bund ja nicht für Radwegebau zuständig sei.
Mit dem geänderten Bundesfernstraßengesetz gibt es jetzt eine gesetzliche Grundlage für den Radwegebau auch auf solchen Brücken von Autobahnen und Bundesstraßen, die bisher gar nicht für den Radverkehr zugelassen waren. Die Infrastruktur für den Radverkehr sei ein entscheidender Faktor für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfes. Der Bund habe bereits rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet. Diese Radwege seien von der Baulast des Bundes mit umfasst, „da sie eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr bewirken und somit die Verkehrssicherheit erhöhen“.
Im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen – nur für Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) ausgewiesen sind, komme den Radwegen dagegen bislang keine Entflechtungsfunktion zu, da der Radverkehr dort nicht zu den zugelassenen Verkehrsarten zählt, heißt es weiter. Gleichwohl wiesen Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, „insbesondere an Wasserstraßenkreuzungen in einem urbanen Umfeld Potenzial für die Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen auf“, da durch den Bau von Radwegen auf diesen Brücken bestehende Radwege miteinander verbunden und dadurch Lücken geschlossen werden könnten.
Das trifft auf beide Bauwerke zu, auf Tausendfüßler und die Nordbrücke. Der Tausendfüßler überbrückt unter anderem die Strecken der Deutschen Bahn, der Stadtbahn und der A555. Eine Führung des ersten Bonner Radschnellweg als Ost-West-Verbindung zwischen Alfter (Bahnhof Witterschlick) über Bonn-Endenich (Uni-Campus) – Nordbrücke – Sankt Augustin (Fachhochschule) weiter bis zum ICE-Bahnhof Siegburg bzw. nach Niederkassel und Troisdorf kommt an einem Radschnellweg entlang des Tausendfüßlers als zentraler innerstädtischer Querung nicht vorbei.
Axel Mörer, AFDC Bonn/Rhein-Sieg