Bad Honnef – In seiner Sitzung vom 03. Juli hat der Stadtrat von Bad Honnef einstimmig eine neue Satzung zur Beitragserhebung für die Kindertagespflege, Kindertages-einrichtungen und die Offene Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 01. August 2025 in Kraft und bringt spürbare finanzielle Entlastungen für Familien mit sich.
Was ist neu – im Überblick
Mit der neuen Satzung verfolgt die Stadt einen familienfreundlichen Kurs. Die Elternbeiträge werden insgesamt gesenkt und sozialverträglich gestaffelt. Die bisherige Beitragsbefreiung ab dem zweiten Kind wird durch ein neues, gerechteres Modell mit Blick auf die in Anspruch genommene Betreuungsleistung ersetzt.
Wesentliche Neuerungen sind:
1. Statt einer Geschwisterkindbefreiung, d.h. voller Beitrag für das erste Kind und kein Betrag für das Geschwisterkind, wird es zukünftig eine Geschwisterkindermäßigung geben, nach dem für beide “Zahlkinder” 60% des Beitragssatzes erhoben werden. Jedes weitere Kind einer Familie bleibt per se beitragsfrei.
2. Die Geschwisterkindermäßigung wird wieder „systemübergreifend“ angewandt, d.h. dass ein Kita-Kind auch für eine Beitragsreduzierung eines Geschwisters in der OGS angerechnet wird und umgekehrt. Derzeit müssen Eltern mit einem Kind in der Kita oder Kindertagespflege und einem Kind in der OGS zwei volle Beiträge zahlen.
3. Die Elternbeitragssätze werden insgesamt reduziert, was allen Eltern, auch Familien mit nur einem Kind, zu Gute kommt. Dies führt insgesamt zu einem verringerten Kostenbeitrag der Familien zur Kinderbetreuung.
4. Die „soziale Komponente“ wird gestärkt, da Elternbeiträge erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 50.000 Euro, statt wie bisher ab 30.001 Euro, erhoben werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung von Familien mit geringem Einkommen.
Was gilt ab 01.08.2025 – im Detail
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, mit mehreren Kindern sowie Alleinerziehende oder Paare mit nur einem Kind werden durch die neue Satzung deutlich entlastet. Dies ergibt sich zunächst aus dem höheren Einstiegseinkommen: Elternbeiträge werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 50.001 € statt wie bisher ab 30.001 € erhoben. Hierdurch werden viele, bisher beitragspflichtige Familien beitragsfrei. Mussten beispielsweise Eltern mit einem Jahreseinkommen zwischen 30.001 und 35.000 Euro für einen U3 Platz und 45 Wochenstunden in der Kita zwischen 30 bis 46 Euro pro Monat zahlen, so entfällt dieser Beitrag nach der neuen Regelung komplett.
Unabhängig von der Anpassung des Einstiegeinkommens werden die Elternbeiträge insgesamt abgesenkt: So verringert sich beispielsweise in der Einkommensgruppe von 60.001 bis 65.000 Euro der Beitrag für einen Ü3 Platz und 45 Wochenstunden in der Kita von 146 bis 178 Euro auf 116 bis 146 Euro pro Monat. Für den vergleichbaren U3 Platz werden in dieser Einkommensgruppe ab dem 01.08.2025 durchschnittlich 157 Euro statt der bisherigen 186 Euro pro Monat fällig. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 100.001 Euro bis 105.000 Euro zahlen die Eltern zukünftig für einen U3 Platz und 45 Wochenstunden durchschnittlich 507 Euro statt der bisherigen 554 Euro monatlich. Diese finanzielle Entlastung über alle Einkommensbereiche bedeutet einen echten Fortschritt für mehr Familienfreundlich-keit in der Stadt.
Hinzu tritt die neue Geschwisterkindermäßigung, die wieder einrichtungs-übergreifend gilt und unabhängig davon, ob die Kinder dieselbe oder verschiedene Einrichtungen (z. B. Kita und OGS) besuchen, greift. So wird für das erste und zweite betreute Kind der Elternbeitrag auf 60 Prozent des regulären Satzes reduziert. Jedes weitere Kind wird, wie bisher, beitragsfrei betreut. Die Kinder, deren Beitrag vom Land übernommen werden (Elternbeitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren), zählen als „Zahlkinder“, so dass nur ein Geschwisterkindbeitrag in Höhe von 60 Prozent für ein jüngeres Kita-Kind bzw. ein älteres in der OGS fällig wird. Insbesondere Eltern mit einem Kind in der Kita oder Kindertagespflege und einem Kind in der OGS, die derzeit zwei volle Beiträge zahlen müssen, profitieren von der systemübergreifenden Regelung. Beispielrechnungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Warum eine neue Satzung – zum Hintergrund
Die neue Satzung ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses: Hintergrund bildete ein Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr für eine außerordentliche Erhöhung der Kindpauschalen für die Angebote der Offenen Ganztagsschule um 7,3% rückwirkend zum 01.01.2024. Durch die Anhebung der Pauschale wurde die drohende Insolvenz eines OGS-Trägers vermieden. Zur Kompensation der anfallenden Mehrkosten wurde in diesem Zusammenhang zugleich die bisherige systemüber-greifende Geschwisterkindbefreiung Kita/OGS aufgegeben und auf die jeweiligen Betreuungssysteme beschränkt.
In der Folge wurde unter der Leitung der Verwaltung und unter Mitwirkung der im Rat vertretenen Fraktionen ein zukunftsfähiges und familienorientiertes Beitragssystem entwickelt. Die Interessen der Eltern und Familien wurden in der Arbeitsgruppe durch Vertreterinnen und Vertreter des Stadtelternrates sowie des Jugendamtselternbeirates eingebracht.
Warum variieren Elternbeiträge – die Rahmenbedingungen
Stabile Budgets für die Angebote der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie den Besuch der Offenen Ganztagsschule bilden die Grundlage für Erhalt und Ausbau der Betreuungskapazitäten in der Stadt.
Die Zahlungen der Eltern für die Betreuungsangebote im Sinne des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW) stellen, z.B. im Gegensatz zu einem (kostendeckenden) Entgelt, einen Beitrag an der Finanzierung der Kinderbetreuung dar. Das Beitragsaufkommen der Eltern deckt dabei durchschnittlich einen Anteil von rund 8% der Gesamtkosten für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen.
Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Kostenverteilung anhand des laufenden Kita-Jahres 2024/2025 in Bad Honnef:
Gesamtbetriebskosten
14.316.331,68 €
Zusammensetzung der Übernahmeanteile der Gesamtbetriebskosten:
Gesamtzuschuss KP und weitere Leistungen des Landes
6.635.696,37 €
Städtischer Zuschuss
5.216.311,31 €
Freiw. Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt
676.772,34 €
Belastungsausgleich (Land)
634.748,66 €
Elternbeiträge
1.152.803,00 €
Aufgrund von Tarif- und Kostenentwicklungen bleiben die Gesamtbetriebskosten für die Einrichtungen in Bad Honnef über die Jahre nicht stabil. Das Kinderbildungsgesetz NRW schreibt eine jährliche Anpassung der sog. Kindpauschalen vor. Zu diesem Zweck wird in jedem Dezember eine Fortschreibungsrate für das folgende Kindergartenjahr vorgegeben (vgl. § 37 KiBiz NRW). In den letzten beiden Jahren hat es keine Anhebung der Elternbeiträge in Bad Honnef gegeben, trotz zweifacher, gesetzlich vorgegebener Anhebung der Kindpauschalen für die Kitas um rund 10%. Diese Budgetanpassungen führten alleine für die Kommune jeweils zu einer finanziellen Mehrbelastung von rund einer halben Million Euro pro Kindergartenjahr.
Die Elternbeiträge in Bad Honnef sind in den unteren und mittleren Einkommensstufen im Rhein-Sieg-Kreis vergleichsweise gering. Lediglich in den oberen Einkommens-stufen befinden sich die Ansätze in den oberen Rängen im Kreisgebiet. Durch die Beitragsanpassung zum 01.08.2025 verringert sich auch der „Höchstwert“ für die U3-Betreuung bei 45 Wochenstunden und einem Elterneinkommen ab 140.001 Euro von 1.076 auf 1.031 Euro pro Monat.
Die Neuregelung der Elternbeitragssatzung kann zu Einnahmeausfällen führen. Das genaue Ausmaß wird sich erst im kommenden Betreuungsjahr zeigen. Mit Blick auf die jährlich anstehende Anpassung der Kindpauschalen nach KiBiz NRW kann auch zukünftig eine Angleichung der Beiträge erforderlich werden, um die Leistungsfähigkeit der Betreuungsangebote zu erhalten. Dies immer mit Augenmaß und im Sinne der Familien in Bad Honnef.