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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Bausünden in Rhöndorf
An die RedaktionBad HonnefTitel

Bausünden in Rhöndorf

Letztes Update: 08.02.2022
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
LeserInnenbrief
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Ende 1955 wurde der Leitplan für Bad Honnef fertiggestellt, der die grundsätzlichen Richtlinien für die bauliche Entwicklung der Stadt festsetzte. Als „Grünflächen“ sollten in Rhöndorf erhalten werden u.a. der Merkens Park (Haus im Turm), das Gelände des Mütterkurheims sowie das Dreieck Rhöndorfer Straße/Mühlenweg. Wobei Grünflächen in erster Linie bedeutete „Schutz der dort stehenden Bäume“, denn auf dem Dreieck standen bis in die 1950er Jahre große Bäume, vor denen sich das 1951 vom Rhöndorfer Bildhauer Edmund Weßling 1951 restaurierte Denkmal sehr gut ausmachte. Zugleich markierte das kleine, mitten im Ort liegende Wäldchen den Übergang von der geschlossenen Bauweise nördlich des Dreiecks zur offenen Bauweise südlich davon.

Wer als Normalbürger im Leitplan und dann im Flächennutzungsplan eine Grünfläche sieht, der denkt zuerst an eine nicht bebaute Fläche, die auch so erhalten werden sollte. Was bezüglich des Dreiecks auch so blieb, denn in den 1960er Jahren wurde, auch wegen der Grünfläche, eine dort geplante Tankstelle nicht realisiert, und auch die Stadtsparkasse, die das ganze Grundstück 1968 für 211.000 DM erwarb, hielt sich weitgehend an die „Grünflächen“-Vorgabe und gestaltete daraus eine kleine „Parkanlage“ (die alten Bäume wurden, wie in Honnef in solchen Fällen noch heute üblich, als „krank“ deklariert). Als nun vor Jahren der auch Rhöndorf abdeckende Bebauungsplan gerichtlich für ungültig erklärt wurde und nur §34 BauGB gilt, wäre es Pflicht und Schuldigkeit der Stadtverwaltung gewesen, den Politikern klar zu machen, welche Konsequenzen das nach sich zieht, u.a. die fast freie Bebaubarkeit von Grünflächen.

Nun aber alle Schuldigkeit der Stadtverwaltung zuzuschieben, greift zu kurz. Sie weiß um die Passivität unserer Stadtvertreter. Eine richtige Opposition gibt es nicht mehr, das, was sich Ortspresse nennt, ist für mich „gleichgeschaltet“, und auch die sich sonst für Protest zuständig gebenden Grünen scheinen, ebenso wie die Rhöndorfer Vereine, in eine Covid-Schockstarre verfallen zu sein, aus der die Grünen nur dann aufwachen, wenn jemand „CO2“oder „Fahrradweg“ ruft.

Diese Honnefer Passivität in Bauangelegenheiten, die sogar bei der Kreisverwaltung bekannt ist, wird ausgenutzt, einmal von der Verwaltung, um solche Bauvorhaben wie jetzt in Rhöndorf geschickt an allen Gremien vorbei durchzubringen, dann von den Bauherren, die sicher sein können, dass ihren Vorstellungen nicht widersprochen wird. Denn einen neuen Bebauungsplan zu erstellen (laut einem Richter am Kölner Landgericht mir gegenüber, der einzige Weg, die sich häufenden Bausünden in Rhöndorf zu vermeiden bzw. in Griff zu bekommen), dafür meint man, kein Geld und kein Personal zu haben. Leider gibt es für die Erstellung von Bauplänen keine staatlichen Zuschüsse. Wäre es anders, könnten wir uns bei der in den letzten Jahren so erfolgreichen Zuschuss-Jagd unseres Stadtoberhauptes gar nicht mehr vor Bauplänen Pläne retten!

Ist es nicht traurig, dass niemand in Rhöndorf von diesem Bauvorhaben an einer örtlich so exponierten Stelle wusste oder wissen wollte? Und genauso traurig ist es, dass ein Rhöndorfer Bürger als Bauherr ohne Zaudern so zur Verunstaltung seines Wohnortes beiträgt. „Do kann man nix maachen“ hört man von denen, die das verhindern könnten. Doch, man kann! Man muss nur wollen!

„Ein 1947 zugezogener alter weißer Mann“

(Name ist der Redaktion bekannt)

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SCHLAGWÖRTER:#Rhöndorf
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4 Kommentare
  • renate Gumbich sagt:
    8. Februar 2022 um 12:49 Uhr

    Diesem Leserbrief ist nichts hinzuzufügen. Ich kann nur unterstreichen, dass in der Ortspresse nur rumgesülzt wird.

    Antworten
  • renate Gumbich sagt:
    9. Februar 2022 um 12:47 Uhr

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer die über Bad Honnef berichtenden Damen und Herren der Presse und ihre Beiträge kennt weiß, was ich meine.

    Antworten
    • Karlfried Schön sagt:
      9. Februar 2022 um 16:47 Uhr

      Liebe Frau Gumbich

      Wenn sie doch das „Rumgesültze der Ortspresse“ so stört, warum lesen sie denn die Ortspresse?
      Vielleicht wäre die „Süddeutschen“ oder der „Welt“ eher eine Lektüre für sie!
      K. Schön

      Antworten
  • Hansjörg Tamoj sagt:
    10. Februar 2022 um 11:12 Uhr

    Ich halte es für bedenklich, Leserbriefe zu veröffentlichen, deren Urheber nicht bekannt ist. Noch schlimmer finde ich, dass sich der Urheber nicht traut, seinen Namen preis zu geben. Was fürchtet er eigentlich ?

    In der Sache stimmt vieles, aber eben auch nicht:

    Die Verwaltung hat nach dem Wegfall des Bebauungsplanes 1 & 1a. auf Flächen hingewiesen, die jetzt nach § 34 BauGB bebaut werden könnten, was es ggf. zu vermeiden gilt. Sie hat aber nur in wenigen Fällen selbst einen Bebauungsplan angeregt. In Rhöndorf allerdings nicht! Die Politik hat anders reagiert: Sie hat – was eigentlich völlig ungewöhnlich ist – 2020 fünf (!) Bebauungspläne aus eigenem Antrieb und ohne Anstoß durch die Verwaltung aufstellen lassen, die dem Zweck dienten, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Drei davon in Rhöndorf. Allerdings kann nur die Verwaltung dafür sorgen, dass sie letztlich auch umgesetzt werden. Und an dieser Stelle passiert leider nichts. Mein Eindruck ist, dass in den Kreisen der Verwaltung eher die Tendenz vorherrscht, Freiflächen zu verdichten um Wohnraum zu schaffen und deshalb auf die Bearbeitung dieser Bebauungspläne zu verzichten. Dagegen kann die Politik nur schwer etwas ausrichten. Schließlich kann ein Politiker nicht Planzeichnungen erstellen und Gutachten einholen. Politik kann aber darauf hinwirken, andere Schwerpunkte in der Verwaltung zu setzen. Das versucht sie seit geraumer Zeit: mit bescheidenem Erfolg. Die Presse thematisiert diese frage sicher zu wenig. Aber in Anlehnung an den Namen einer maßgeblichen Redakteurin davon zu sprechen, dass sie „sülzt“ finde ich unanständigt.

    Antworten

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