Bad Honnef – Die Stadt Freiburg hatte 2022 eine Satzung verabschiedet, mit der sie höhere Anwohnerparkgebühren berechnete. Die Kosten wurden gestaffelt je nach Platzbedarf der Fahrzeuge errechnet. Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Satzung einkassiert. Es monierte eine „beträchtliche Ungleichbehandlung“ (aufgrund weniger Zentimeter Unterschied ein deutlicher Preissprung), was nicht zu rechtfertigen sei. Ebenfalls fehle für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen eine Rechtsgrundlage.
Auch in Bad Honnef sollte nun im Rat eine „Satzung über die Regelungen des Bewohnerparkens im Gebiet der Stadt Bad Honnef“ verabschiedet werden. Da die sich aber an der Freiburger Satzung orientiert, wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt. Gegebenenfalls müsse die bereits von den Fachausschüssen verabschiedete Satzung angepasst werden.
Durch diverse Änderungen in der Bundes- und Landesgesetzgebung 2020 wurde eine neue Gebührenorientierung möglich. Bis dahin waren die Gebühren für Anwohnerparkplätze gesetzlich geregelt. So durften Städte maximal 30,70 Euro pro Jahr ansetzen.
Die Erhöhung der Parkgebühren sind Teil des Konzeptes, mit dem Bad Honnef ein Abrutschen in die Haushaltssicherung vermeiden will.