Bad Honnef/Düsseldorf – Der jüngste Entwurf für das sogenannte Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sorgt für massive Unruhe in den nordrhein-westfälischen Kommunen. Insbesondere die überraschende Streichung einer Mindestquote zur Mittelweitergabe an die Kommunen stößt auf scharfe Kritik. In einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin bringen kommunale Vertreter ihren Unmut über das aktuelle Gesetzesvorhaben deutlich zum Ausdruck – und fordern vehement Nachbesserungen.
Das Gesetz sieht vor, dem Land Nordrhein-Westfalen rund 21,1 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung zu stellen – für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Doch anders als ursprünglich vorgesehen, enthält der vorliegende Entwurf nun keine verbindliche Vorgabe mehr, in welcher Höhe diese Mittel an die Kommunen weitergeleitet werden müssen. Eine zunächst angedachte Mindestquote von 60 Prozent wurde ersatzlos gestrichen.
Für die Kommunen ein fatales Zeichen: „Die Streichung kann nur als Versuch gewertet werden, künftig weniger als 60 Prozent der Mittel an die Kommunen weiterzugeben“, heißt es in dem Schreiben. Angesichts der desaströsen Finanzlage vieler Städte und Gemeinden sei das „in keiner Weise hinnehmbar“.
Kommunale Investitionen machen laut dem Schreiben 78 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionsausgaben in Nordrhein-Westfalen aus – und genau in diesem Verhältnis müssten die Mittel auch weitergereicht werden. Alles andere wäre „ein Schlag ins Gesicht“ der Städte und Gemeinden, die seit Jahren mit strukturellen Defiziten, Investitionsstau und wachsendem Sanierungsbedarf zu kämpfen haben.
Forderung nach unbürokratischer Hilfe

Doch die Kritik bleibt nicht bei der Mindestquote stehen. Die kommunalen Vertreter fordern zudem pauschalierte Zuweisungen, die den Kommunen schnelles und unbürokratisches Handeln ermöglichen. In Zeiten klammer Kassen müssten auch Doppelförderungen möglich sein – etwa bei gleichzeitigem Bedarf für Schul- und Verkehrsinfrastruktur.
„Die Kommunen in NRW sind finanziell restlos am Ende“, heißt es in dem Schreiben weiter. Nur mit ausreichender finanzieller Ausstattung und klaren Regelungen zur Mittelverwendung könne der zunehmende Investitionsrückstand in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Mobilität und Klimaschutz überhaupt noch aufgeholt werden.
Politisches Nachspiel wahrscheinlich
Besonders brisant: Die Streichung der kommunalfreundlichen Mindestquote soll untger anderem auf Initiative des Landes NRW erfolgt sein – eine Entscheidung, die in den Kommunen auf völliges Unverständnis stößt. Man fordert nun die Landesregierung und die Bundesministerin gleichermaßen auf, „Klarheit zu schaffen“ und das Gesetz im parlamentarischen Verfahren entsprechend zu korrigieren.
Ob der Druck Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die Debatte um die faire Verteilung der Infrastrukturmilliarden ist in vollem Gange – und dürfte in den kommenden Wochen noch für politische Auseinandersetzungen sorgen. Die Kommunen jedenfalls haben ihre Position deutlich gemacht: Das Geld muss dorthin, wo es am dringendsten gebraucht wird – vor Ort.