Bonn – Gemäß den fortschreitenden Planungen wird er in Zukunft eine große, transparent überdachte Mittelinsel erhalten und für alle Fahrgäste deutlich komfortabler, übersichtlicher und somit sicherer werden. Eine klare Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr sowie eine ausreichend große Fläche für wartende Fahrgäste werden hierzu beitragen. Auch die Barrierefreiheit für (mobilitäts-) eingeschränkte Menschen wird sichergestellt. Insgesamt wird das gesamte Areal des ZOB im Vergleich zur heutigen Situation deutlich aufgewertet und die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem ÖPNV attraktiver.
Nachdem der Bonner Stadtrat im Oktober 2021 ein Anforderungsprofil für den Busbahnhof beschlossen hatte, hat die Stadtverwaltung jetzt nach Abstimmung mit einer Vielzahl relevanter Interessengruppen wie SWB Bus und Bahn, der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, dem Radentscheid Bonn oder diversen Sozialverbänden (Verein für Gefährdetenhilfe und Caritas) eine entsprechende Beschlussvorlage für die weiteren Planungsschritte vorgelegt. Diese soll im Februar 2024 in der Bezirksvertretung Bonn, dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen sowie dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr beraten werden. Im Anschluss daran soll im März 2024 der Rat der Stadt Bonn die Beschlussvorlage verabschieden.
Vielseitige Anforderungen an den neuen ZOB
Der Busbahnhof soll nach der Umgestaltung folgende Anforderungen erfüllen:
• Möglichst viele Haltepositionen sowie Betriebshaltestellen für Notbetrieb, Bahnersatz- und Veranstaltungsverkehr
• Flexible Anfahrbarkeit von Gelenkbussen aus allen Richtungen
• Hohe Aufenthaltsqualität für Fahrgäste und möglichst kurze, barrierefreie Umsteigemöglichkeiten zwischen allen Angeboten des öffentlichen Verkehrs
• Komfortable, konfliktfreie Wegeverbindungen für den Radverkehr und sichere Abstellmöglichkeiten in einem neuen unterirdischen Fahrradparkhaus
• Im Bereich Richtung Kaiserplatz Betriebsräume für die Verkehrsunternehmen, Verkaufsstellen der SWB Bus und Bahn sowie ggf. ein Café/Imbissangebot für Fahrgäste
• Eine öffentliche Toilettenanlage
• Hohe Gestaltungsqualität und Einfügung in das städtebauliche Umfeld unter Beachtung bestehender Sichtachsen z.B. zum Münster sowie zum historischen Bahnhofsgebäude
Darüber hinaus wurden weitere wichtige Aspekte, wie die Organisation der Lieferverkehre oder die teilweise zu verlegenden Kanalsysteme und der Überflutungsschutz der Südunterführung, betrachtet. Auch der Umgang mit der Drogen- und Obdachlosenszene im Bereich des Busbahnhofs wird unter Beteiligung der Sozialverbände in die Planungen einbezogen.
Mittelinsel zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit
Die Planung sieht eine zentrale Mittelinsel als Wartebereich für die Fahrgäste vor. Sie soll ein durchgängiges Dach erhalten, das mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet wird, durch ihre Transparenz aber eine gute Belichtung gewährleistet. Entlang der Maximilianstraße wird ein durchgängiger, niedrigerer Witterungsschutz geplant, um den Zugang für die Feuerwehr zu den Bestandsgebäuden sicherzustellen. Neue Aufzüge und Rolltreppen sollen die barrierefreie Verbindung von Busbahnhof und Bahnhof deutlich verbessern.
Aufgrund ihrer zentralen städtischen Lage konkurrieren verschiedene Nutzungsansprüche um die heutige Fläche des Busbahnhofs, was den Planungs- und Abstimmungsprozess sehr komplex gestaltet. Die verfügbare Fläche ist zum einen oberirdisch durch die umliegende Bebauung sowie denkmalgeschützte Bereiche, zum anderen aber auch unterirdisch durch Stadtbahnanlagen sowie Kanalsysteme beschränkt. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile und in Abstimmung mit diversen Interessengruppen hat die Verwaltung nun einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie anderen Nutzungsansprüchen vorgelegt. Die Beschlussvorlage ist im Bonner Ratsinformationssystem unter der Drucksachen-Nummer 232044 veröffentlicht.
Dialog zur Ausgestaltung der Planungen
Sobald der Rat der Stadt Bonn die Grundzüge der Planung beschlossen hat, ist ein umfassender Dialog mit den Bürger*innen vorgesehen. Daraus resultierende Anregungen werden im anschließenden Planungsverlauf geprüft und soweit möglich in die weitere Planung aufgenommen, die zu gegebenem Zeitpunkt der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt wird.