Bad Honnef | Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass werktags von 13 bis 15 Uhr alle Tätigkeiten untersagt sind, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhezeit stören können.
Der Betrieb von lärmintensiven Maschinen (z. B. Benzinrasenmäher, Schleif- und Bohrmaschinen, Kreissägen etc.) oder lärmintensive Tätigkeiten (z. B. Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren und Schleifen) sind nicht erlaubt. Ausnahmen: landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten sowie Reinigungs-, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen der Stadt.
Die Nachtruhe ist übrigens auch geschützt. Sie muss zwischen 22 und 6 Uhr eingehalten werden.