Bad Honnef – Die Bezahlkarte, deren Einführung auf Bundesebene im Mai 2024 ermöglicht wurde, soll in Nordrhein-Westfalen nach dem Willen der Landesregierung grundsätzlich als Regelfall gelten. Allerdings können Kommunen von einer sogenannten „Opt-Out-Regelung“ Gebrauch machen und die Karte nicht einführen. Genau diesen Weg schlägt die Bad Honnefer Verwaltung nun vor.
Sie empfiehlt, auf die Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu verzichten. Stattdessen soll weiterhin das bewährte System der Bargeldauszahlung über Barschecks genutzt werden. Über die Empfehlung wird der Ausschuss für Soziales, Integration und Ehrenamt in seiner nächsten Sitzung beraten.
Als Gründe führt die Verwaltung mehrere Aspekte an: Das aktuelle System habe sich über Jahre hinweg als effizient und praktikabel erwiesen. Die monatliche persönliche Vorsprache im Rathaus ermögliche nicht nur die Auszahlung, sondern auch eine wichtige Kontroll- und Kommunikationsfunktion. Durch den direkten Kontakt könnten Änderungen in der persönlichen Situation Geflüchteter – etwa Umzüge oder Arbeitsaufnahmen – schnell erfasst werden. Außerdem sei in Bad Honnef die Zahl der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer der Bezahlkarte vergleichsweise gering. Eine Umstellung wäre daher mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Außerdem erfordere die Einführung der Bezahlkarte zusätzliche technische Schnittstellen und Personalkapazitäten, deren Kosten von der Kommune zu tragen wären. Und: Angesichts der geringen Zahl Betroffener, der hohen administrativen Hürden und der gut funktionierenden Strukturen spreche vieles gegen die Bezahlkarte, heißt es in der Begründung weiter.
Was bedeut die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone genutzt werden kann. Der entsprechende Kartenanbieter ist Visa. Eingesetzt werden kann sie deutschlandweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel, konkret überall dort, wo Visa akzeptiert wird. Bislang umfasst das Netz der Händler bereits mehr als 15.000 Geschäfte. Dort kann auch wie an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden – bis zu dem maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat, der gleichermaßen für Kinder und Erwachsene gilt.
Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers in das Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Ebenfalls nicht möglich ist es, die Karte zu überziehen. Karteninhaberinnen und Karteninhaber können über „MySocialCard App“ oder das Online-Portal www.socialcard.de getätigte Umsätze einsehen.
Es erhalten sowohl Personen im Grundleistungsbezug als auch im Analogleistungsbezug die Bezahlkarte. Bis zur Zuerkennung eines Schutzstatus, längstens jedoch für 36 Monate, besteht für Asylantragsstellerinnen und -antragsteller Anspruch auf sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylsuchende, die keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, z.B. geduldete Menschen, erhalten nach den 36 Monaten sogenannte Analogleistungen, die im Wesentlichen den deutschen Sozialleistungen entsprechen. Personen, die Analogleistungen beziehen, geben die Bezahlkarte wieder ab, sobald sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Der Ausschuss für Soziales, Familie, Generationen, Integration, Gesundheit und Inklusion findet am 4. September 2025, 18 Uhr, im Rathaus, Raum 001, statt.