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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Bonn > Bonner Ratsfrauen erinnern an die Mütter des Grundgesetzes
Bonn

Bonner Ratsfrauen erinnern an die Mütter des Grundgesetzes

Letztes Update: 21.05.2021
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
ratsfrauen
Bonner Ratsfrauen, Oberbürgermeisterin Katja Dörner und die Gleichstellungsbeauftragte Stephanie Clemens-Krämer halten Zettel mit der Aufschrift "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" hoch. - Foto: Bundesstadt Bonn
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Bonn – Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vor über 70 Jahren hier in Bonn erarbeitet und trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Den „Müttern des Grundgesetzes“ ist es zu verdanken, dass mit Artikel 3 Absatz II die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 Verfassungsrang bekam.

Mit einem gemeinsamen Statement betonen die Bonner Ratsfrauen, Oberbürgermeisterin Katja Dörner und die Gleichstellungsbeauftragte Stephanie Clemens-Krämer, wie wichtig es ist, am 23. Mai, dem Jahrestag der Beschlussfassung des GG, auf die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Jahr 1949 hinzuweisen.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ lautet der erste Satz des Artikel 3 Absatz II. Beinahe wäre die Geburtsstunde der Bundesrepublik jedoch eine reine „Männerangelegenheit“ geworden, denn um den Satz musste hart gekämpft und diskutiert werden. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel setzen sich gemeinsam energisch dafür ein und ebneten damit den Weg zur Gleichberechtigung.

Einfach war dieser Weg auch in den kommenden Jahren nicht: Da die Verfassung zur praktischen Umsetzung die ausführenden Gesetze benötigt, verabschiedete der Bundestag am 3. Mai 1957 das Gleichberechtigungsgesetz. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Das entgegenstehende Recht wurde, allerdings erst in den 70er Jahren, angepasst.

Insbesondere wurde das Recht des Ehemannes, ein Dienstverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen, aufgehoben. Aus der Zugewinngemeinschaft wurde der gesetzliche Güterstand und das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten wurde ersatzlos gestrichen.

Für viele junge Menschen ist es unvorstellbar, dass eine ganze Reihe von Grundrechten, die wir heute kennen, wie etwa das Recht auf eigenständige Berufswahl oder die Selbstverständlichkeit, über das eigene Geld zu verfügen, noch in jüngerer Vergangenheit eben nicht selbstverständlich waren.

Der zweite Satz: des Artikel 3 II GG: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ wurde erst 1992 angefügt und nimmt den Staat in die Pflicht, aktiv an der Gleichberechtigung zu arbeiten und die Grundlagen dafür zu ermöglichen.

Besonders in Pandemie-Zeiten, in denen die Gleichstellung einen Rückschritt zu verzeichnen scheint, möchten sich die Bonner Ratsfrauen dafür einsetzen, dass hier auf allen Ebenen gegengesteuert wird und sie wollen, dass Frauen in der Politik und den Gremien nicht weiter unterrepräsentiert sind und ihnen der Weg dorthin erleichtert und nicht erschwert wird.

 

 

 

 

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