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Lesen: Bundestagswahl: Informationen für Deutsche im Ausland
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Bundestagswahl: Informationen für Deutsche im Ausland
Bad Honnef

Bundestagswahl: Informationen für Deutsche im Ausland

Letztes Update: 11.04.2017
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
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Bad Honnef | Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24.09.2017 statt. Wählen kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, denn sie werden nicht automatisch eingetragen.

Wahlberechtigt sind Auslandsdeutsche, wenn sie entweder vom Tag des 14. Geburtstags an mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder wenn sie persönlich aufgrund eigener Erfahrungen und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei derjenigen Gemeinde in Deutschland zu stellen, in welcher die oder der Wahlberechtigte vor ihrem oder seinem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet war. Für Auslandsdeutsche, die nie mindestens drei Monate im Inland gemeldet waren, ist die Gemeinde zuständig, mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sowie der zuständigen Behörde im Original übermittelt werden. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail oder Fax, ist hier nicht ausreichend.

Personen und Organisationen in Deutschland, die Angehörige, Freundinnen und Freunde oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland haben, sollten sie frühzeitig auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Bundestagswahl hinweisen. Deutsche Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der entsprechenden ausländischen Presse auf das Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche hin.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 3. September 2017 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Das Antragsformular sowie alle Informationen für Deutsche im Ausland sind im Internet unter www.bundeswahlleiter.de zu finden. Fragen zur Bundestagswahl beantwortet auch das Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Rathaus, Rathausplatz 1, Raum 133, Gerrit Schöne-Warnefeld, Telefon 02224/184-151, E-Mail gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de.

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