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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Einzelhandel kann eingeschränkt öffnen, Gastronomie nicht
Bad HonnefKönigswinter

Einzelhandel kann eingeschränkt öffnen, Gastronomie nicht

Letztes Update: 15.04.2020
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
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Bad Honnef –  Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern sollen Einzelhandelsgeschäfte ab Montag wieder öffnen dürfen. Allerdings müssen stimmige Konzepte hinsichtlich Sicherheit und Hygiene gewährleistet sein.

Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen.

Friseursalons sollen ab 4. Mai öffnen dürfen, wenn sie Auflagen zur Hygiene beachten und Warteschlangen vermeiden. Zudem sollen die Angestellten Schutzausrüstung tragen.

Für die Gastronomie gibt es weiterhin keine Lockerung. Darauf verständigten sich heute die Länder mit der Bundesregierung. Offen ist, wie die Bundesländer den Beschluss ausgestalten. Die Landesregierung NRW hat noch keine genauen Regelungen bekanntgegeben.

Für Bad Honnef bedeutet das: Die meisten Geschäfte können wieder öffnen. Mit 600 Quadratmeter hat Intersport Axel Schmidt die größte Verkaufsfläche.

Als eine der ersten Einzelhändlerinnen reagierte nach Bekanntwerden der Lockerung Philomena Archut von Philomena Moden. Sie wird am Montag ab 10 Uhr ihr Geschäft öffnen,  „gaaaaanz behutsam, mit Mundschutz und guter Laune“.

Bis zum 31. August wird es keine Großveranstaltungen geben, Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet werden, an Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden.

Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern gilt bis auf Weiteres. Eine Maskenpflicht wird es nicht geben. Jedoch wird dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen.

Bürger sollen weiter auf private Reisen und Besuche verzichten und für Risikogruppen, insbesondere in Pflege- und Seniorenheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die jedoch nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffene führen sollen.

Mehr Personal sollen öffentliche Gesundheitsdienste bekommen, mindestens 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In von Covid-19 besonders betroffenen Gebieten sollen es mehr sein.

Die Vereinbarungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.

Hier der Beschluss im Wortlaut. 

 

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