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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht
Bad Honnef

Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht

Letztes Update: 06.02.2017
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
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Rhein-Sieg-Kreis | Mit Erlass vom 02.02.2017 hat das zuständige Landesministerium die flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel für weite Teile in Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben. Damit kann auch die, im Rhein-Sieg-Kreis per Allgemeinverfügung vom 21.12.2016 angeordnete, Regelung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden, beinahe wieder vollständig außer Kraft gesetzt werden.

Im Rhein-Sieg-Kreis betrifft das Ende der Verpflichtung alle Städte und Gemeinden bis auf die Städte Lohmar, Niederkassel und Rheinbach. Grund für das Fortbestehen der Anordnung in diesen drei Kommunen ist die höhere Geflügeldichte (über 300 Stück Geflügel je qkm). Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können jedoch im Einzelfall einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen.

Die Teilaufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises wird einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten.

Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte in den allermeisten Fällen eine Infektion der Geflügelbestände durch einen Eintrag des Erregers durch kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände). Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist daher auf die Wichtigkeit folgender „Biosicherheitsmaßnahmen“ zum Schutz des Geflügels vor einer Infektion hin:
• Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder –matten).
• Kleidung und Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
• Das Futter muss vor Nagern und Wildtieren geschützt gelagert werden.
• Erkrankte und verendete Tiere müssen umgehend der Veterinärbehörde gemeldet werden.
• Freilaufendes Geflügel darf keinen Zugang zu Wildgewässern haben.
• Fremden Personen und Haustieren muss der Zugang zu Geflügelhaltungen verwehrt werden.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter Telefonnummer.02241- 13/2335 zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Geflügelpest auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts: www.fli.de. (ar)

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