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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Gewässerschutz: Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten
Rhein-Sieg-Kreis

Gewässerschutz: Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten

Letztes Update: 05.06.2025
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
obach
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Rhein-Sieg-Kreis – Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass seit dem 1. Juni wieder die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Rhein-Sieg-Kreis beschränkt ist. Auch wenn die Gewässer durch die starken, teils extremen Niederschläge des vergangenen Wochenendes zurzeit einen meist guten Mittelwasserstand aufweisen, hatte die anhaltende Trockenheit im Frühjahr bereits an vielen insbesondere kleineren Gewässern zu sehr niedrigen Wasserständen geführt.

Übersicht
Allgemeinverfügung untersagt WasserentnahmeBesser nicht in Flüssen baden
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In den vergangenen Jahren sind solche Zeiträume mit sehr geringer Wasserführung in den Gewässern vermehrt aufgetreten. Und vor dem Hintergrund des Klimawandels ist ein häufigeres und länger anhaltendes Auftreten solcher Phasen extremer Witterungsverhältnisse zu erwarten.

Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzen nahe Gewässer, um Ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen. Das kann bei geringen Wasserständen aber schlimme Folgen haben: Wird Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährdet dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringt Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot.

„Aufgrund dieser negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie, sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, sagt Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.

Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme

Um dies sicher zu stellen, hat der Rhein-Sieg-Kreis bereits im Juli 2023 durch eine Allgemeinverfügung Wasserentnahmen mit Pumpen vom 01.06. bis zum 31.10. eines Jahres untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist die landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet wird. Allerdings sollten, wenn möglich, alternative Tränkwasserbeschaffungen (beispielsweise Grundwassernutzung, Trinkwassernutzung, Niederschlagswasserspeicherung und -nutzung) geprüft werden, da es gilt, schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden.

Diese „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises“ ist abrufbar unter rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen.

Zum Schutz der Gewässer wird das Kreisumweltamt in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen durchführen, um unzulässige Wasserentnahmen zu verhindern beziehungsweise die ordnungsgemäße Durchführung genehmigter Entnahmen zu überprüfen. Verstöße wie das Einbringen von Staubrettern zum Anstau des verbliebenen Wassers oder das Entnehmen mittels Pumpen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.

Besser nicht in Flüssen baden

Zudem wird dringend vom Baden und Schwimmen in Fließgewässern – auch an den Stellen an der Sieg oder der Agger, die als sogenannte gewässernahe Erholgungsgebiete ausgewiesen sind – abgeraten. Bei niedrigen Wasserständen, verbunden mit gleichen Einleitungsmengen beispielsweise aus Kläranlagen und hohen Wassertemperaturen, kann die Keimbelastung in den Fließgewässern hoch sein. Dies kann gesundheitliche Probleme zur Folge haben.

Rund um das Thema Gewässerschutz und Wassernutzung berät das Kreisumweltamt gerne unter 02241 13-2213.

Aktuelle Informationen zur Gewässergüte und den Wasserständen der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) unter www.lanuk.nrw.de/themen/wasser. (an)

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