Köln – Am Samstag, den 30. August 2025, findet nach 5-jähriger Pause wieder die Veranstaltung „Kölner Lichter“ statt. Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen. Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen betreten. Ein „Mitführen“ eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche aufbewahrt wird.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der- bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz