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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Notbremse: Zunächst keine Veränderungen in Schulen und Kitas
Rhein-Sieg-Kreis

Notbremse: Zunächst keine Veränderungen in Schulen und Kitas

Letztes Update: 22.04.2021
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
Notbremse
Foto: Pixabay/pvdv63
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Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Die Regelungen der Notbremse werden im Rhein-Sieg-Kreis vorerst nicht verschärft. Auch im Bereich Schulen und Kitas wird es erst einmal keine kreisweiten Veränderungen geben.

Da der Rhein-Sieg-Kreis in vielerlei Hinsicht sehr eng mit der Stadt Bonn verflochten ist und weil es zahlreiche Fälle von „grenzüberschreitenden“ Besuchen von Schulen und Kitas gibt, hatte Landrat Sebastian Schuster das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die bereits in der Stadt Bonn geltenden Einschränkungen im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung auch für den Rhein-Sieg-Kreis zu übernehmen, selbst wenn die Inzidenz im Kreisgebiet noch deutlich von der 200er-Marke entfernt ist.

Für den Bereich der Schulen hat das MAGS diese Anfrage jetzt abschlägig beschieden. Das bedeutet, dass es bei den Schulen im Kreisgebiet vorläufig beim Wechselunterricht bleibt. Ausnahmen bilden nach wie vor die Abschlussklassen, die in Präsenz beschult werden. Eine Allgemeinverfügung, die kreisweit den Wechsel in den Distanzunterricht vorgibt, kann laut MAGS derzeit für den Rhein-Sieg-Kreis nicht verfügt werden.

Anders beurteilt das MAGS die Anfrage für die Kitas – hier hat das NRW-Gesundheitsministerium dem Rhein-Sieg-Kreis die Option zum Wechsel in den eingeschränkten Pandemiebetrieb eröffnet.

„Wir werden von dieser Option aber vorerst keinen Gebrauch machen“, erklärt Landrat Sebastian Schuster. „Ich habe mich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hierzu abgestimmt. Das Votum ist einstimmig – wir halten eine Regelung ausschließlich für die Kindertagesbetreuung für nicht zielführend. Ein eingeschränkter Pandemiebetrieb wäre nur als Teil eines Gesamtprozesses für Schulen und Kitas sinnvoll.“ Wichtig sei, dass die rechtlichen Fragen bereits jetzt geklärt sind, um bei Bedarf umgehend agieren zu können.

Eine auch die Schulen umfassende Regelung hatte das MAGS mit Blick auf das aktuell stabile Infektionsgeschehen im Rhein-Sieg-Kreis aber abgelehnt. „Wir werden das Infektionsgeschehen in den Kitas aber weiter engmaschig beobachten und bei Bedarf auf die vom MAGS gewährte Option zurückgreifen“, erläutert Landrat Sebastian Schuster.

Aktuell gibt es im Rhein-Sieg-Kreis 13 Kitas, in denen bei den betreuten Kindern und Erzieherinnen bzw. Erziehern in insgesamt 34 Fällen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde.

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung

Der eingeschränkte Pandemiebetrieb basiert auf dem Konstrukt des aktuellen, eingeschränkten Regelbetriebs mit einer Trennung der Gruppen in fest zugeordneten Räumen und einer Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden gegenüber dem Normalbetrieb. Im Gegensatz zum eingeschränkten Regelbetrieb ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb aber auch mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, ihre Kinder wann immer möglich selber zu betreuen und nur im Notfall auf das Betreuungsangebot der Kita zurückzugreifen.

Ob sie das Angebot der Kita-Betreuung in Anspruch nehmen, entscheiden die Eltern aber weiterhin eigenverantwortlich – es sind keine Bescheinigungen der Arbeitgeber oder ähnliche Nachweise vorgesehen, die die Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich belegen.

Unter www.rhein-sieg-kreis.de/notbremse können weitere Informationen zur Notbremse abgerufen werden.

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