Bonn – Weil bei dem Konzert der „Kunstrasen“-Reihe am 5. Juli die erlaubte Lautstärke und die genehmigte Dauer überschritten wurden, hat die Stadt Bonn das im Genehmigungsschreiben angekündigte Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Für die Genehmigung von Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet Rheinaue gibt es komplexe rechtliche Vorgaben, unter anderem zum Thema Lärm. Hinzu kommen Gerichtsurteile bezüglich der Geräuschemissionen, bei denen ebenfalls gerichtliche Vorgaben zu beachten sind. Diese Vorgaben sind allgemein Bestandteil der Genehmigungen von Veranstaltungen in der Rheinaue durch die Stadt.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Ich bedaure es sehr, dass die Verwaltung gezwungen ist, so restriktiv zu handeln und Zwangsgelder festzusetzen. Zumal ich der Meinung bin, dass Kulturveranstaltungen auch einmal laut sein dürfen. Im komplexen Sachverhalt des Rheinauenparks appelliere ich an die Veranstalter, im Sinne der vielen Musikfreundinnen und -freunde, die Vorgaben einzuhalten und so Veranstaltungen in der Rheinaue weiter zu ermöglichen.“
Im Rahmen einer dauerhaften Schallpegelmessung wird bei den Veranstaltungen an verschiedenen Messpunkten ein Schallgutachten erstellt. Dabei informiert der Schalltechniker die Veranstalter auch bereits während der Veranstaltung über etwaige Überschreitungen damit diese umgehend reagieren können. Geschieht dies nicht und werden die Lärmwerte dadurch wissentlich überschritten, muss die Stadt das angedrohte Zwangsgeld festsetzen, um künftige Überschreitungen zu verhindern. Dies dient dazu, um die Rheinaue als Veranstaltungsort zu erhalten.