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Lesen: Verwaltungsgericht verbietet vorerst Konzerte auf der Insel Grafenwerth
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Verwaltungsgericht verbietet vorerst Konzerte auf der Insel Grafenwerth
Bad HonnefTitel

Verwaltungsgericht verbietet vorerst Konzerte auf der Insel Grafenwerth

Letztes Update: 01.09.2022
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
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Auch Joan Baez gab schon ein Konzert vor über 3000 Besuchern auf der Insel Grafenwerth
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Bad Honnef – Nach einem Eilantrag des BUND zu den Konzerten auf der Insel Grafenwerth hat das Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss nun entschieden, dass der Rhein-Sieg-Kreis verpflichtet ist, fünf für Juni und Juli 2022 geplante Konzerte auf der Rheininsel Grafenwerth in Bad Honnef einstweilen zu untersagen.

Der BUND hatte bei dem Gericht einen Eilantrag gestellt, um die Veranstaltungen
– Klassik auf der Insel – Kölner Kammerorchester, Solist Colin Pütz, 4. Juni 2022,
– Andreas Vollenweider & Friends in Concert, 5. Juni 2022,
– Patti Smith And Her Band, 6. Juni 2022,
– ZAZ – Organique Tour, 1. Juli 2022,
– Nick Mason’s Saucerful of Secrets, 2. Juli 2022

zum Schutz der Umwelt zumindest vorläufig zu verhindern. Die Insel Grafenwerth liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Nach Auffassung des BUND sind die genannten Konzerte dort aus diesem Grund verboten und gefährdeten zudem verschiedene geschützte Tierarten. Außerdem beeinträchtigten sie das an die Insel angrenzende FFH-Gebiet.

Dem Begehren des BUND ist das Gericht im Ergebnis gefolgt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Konzerte gegen Verbote zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets verstoßen. Die Durchführung der Konzerte sei deshalb nur möglich, wenn der Rhein-Sieg-Kreis infolge einer naturschutzrechtlichen Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erteile. Eine solche habe der Veranstalter, der in dem Eilverfahren genau wie die Stadt Honnef beigeladen ist, bislang noch nicht einmal beantragt.

Angesichts weiterer geplanter Veranstaltungen auf der Insel Grafenwerth und deren potentiell negativen Folgen für den Landschafts- und Naturschutz sei die vorläufige Untersagung der Konzerte demnach geboten. Dies gelte umso mehr, als offenbar der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bad Honnef neuerdings davon ausgingen, dass für derartige Veranstaltungen keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Insofern sei eine negative Vorbildwirkung für künftige Veranstaltungen zu befürchten.

Achim Baumgartner vom BUND teilte im Anschluss an die Entscheidung mit, der Versuch der Stadt Bad Honnef, der unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksregierung Köln, sich von den Vorgaben der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu lösen und alle und beliebig viele Veranstaltungen ohne Einzelfallgenehmigung zuzulassen, sei damit vom Gericht zurückgewiesen worden.

Bad Honnefs Bürgermeister Otto Neuhoff befürchtet einen großen finanziellen Schaden, sollte der Beschluss letztlich zu einem Verbot der Veranstaltungen führen. Am Rande von 7 auf einen Streich sagte er, er gehe davon aus, dass die Konzerte stattfinden werden. Ein entsprechendes Naturschutzgutachten liege vor.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Anmerkung: Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im Jahr 2020 über Eilanträge des BUND bezüglich der Insel Grafenwerth entschieden. Details zu diesen Entscheidungen und dem Verfahrensgang finden sich in der damaligen Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2020/26_200522/index.php

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