Bad Honnef – Die Stadt wünscht sich seit Jahren den Zuzug von jungen Familien. Dieser Wunsch scheint teilweise in Erfüllung gegangen zu sein. Ein Grund dafür dürfte die Nähe zu Bonn und Köln liegen, wo Wohnraum immens knapp und teuer ist.
Junge Familien beanspruchen natürlich eine herausfordernde Infrastruktur, beispielsweise ein – wenigstens – ausreichendes Angebot für ihre Kinder. Das hat Bad Honnef zurzeit nicht zu bieten. Abgesehen von der veränderten Geschwisterkindregelung fehlen schlichtweg viele Kitaplätze. Laut Stadt liegt der derzeitige Mehrbedarf bei 77 Plätzen. Die Verwaltung gibt zu: „Daher ist es leider momentan nicht möglich, allen Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten. Der Stadt Bad Honnef ist bewusst, dass damit persönliche, berufliche und existenzielle Belastungen für die Erziehungsberechtigten verbunden sind und ein Betreuungsplatz, auch im Sinne eines Kindes, wichtig ist.“
Kleiner Trost: Der Kitaplatzmangel ist nicht nur ein Problem der Badestadt. Laut Bertelsmannstiftung fehlten bereits 2023 rund 384.000 Kita-Plätze in Deutschland, die meisten in NRW. Das spricht nicht gerade für eine vorausschauende Familienpolitik der Landesregierung. Und der gesetzliche Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsanspruch steht erst noch bevor.
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Die Stadt Bad Honnef ist der Auffassung, dass die Faktoren, die für die Misere verantwortlich sind, „seitens der Kommune kaum beeinflusst werden können“. Hier führt sie den Zuzug von jungen Familien mit Kindern nach Bad Honnef an, aber auch vermehrte Schulrückstellungen und insgesamt weniger schulpflichtige Kinder in diesem Sommer, wodurch auch weniger Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen frei würden. Hinzu käme eine gestiegene Anzahl von Kindern mit Förderbedarf, was zu einer Reduzierung der Gruppengrößen führe, da in diesen Fällen jeweils zwei Plätze angerechnet würden.
Die Stadt muss handeln. Ihr Ziel ist es jetzt, „schnell auf die steigende Nachfrage zu reagieren und ein bedarfsgerechtes Platzangebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen“. In Kooperation mit den freien Trägern sollen weitere Betreuungsplätze durch Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen im Stadtgebiet erfolgen. Zwei neue Gruppen mit max. 50 Betreuungsplätzen stehen auf der Agenda. Ein Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Rederscheider Weg“ in Aegidienberg mit bis zu 80 Plätzen soll ebenfalls eingeleitet werden.
Darauf, dass die Vergabe der Betreuungsplätze nicht in ihrem Kompetenzbereich liege, macht die Verwaltung aufmerksam. Alle Kindereinrichtungen in Bad Honnef würden in freier Trägerschaft geführt. Der Träger der jeweiligen Einrichtung entscheide letztlich über die Aufnahme eines Kindes. Allerdings nehme das Jugendamt Anfragen für einen Betreuungsplatz entgegen und leite diese an die Einrichtungen weiter. „Kommt trotz einer Bedarfsanzeige der Eltern kein Betreuungsvertrag zustande, können sich die Erziehungsberechtigten erneut an das Jugendamt wenden, welches im ständigen Austausch mit den Einrichtungen steht. So können auch unterjährig frei werdende Plätze schnellstmöglich wieder vermittelt werden“.
An dieser Stelle die Frage: Sollte Bad Honnef nicht auch eine kommunale Kita haben? Immerhin betreibt sie ja auch kommunale Schulen. Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung haben Kinder aus sozial benachteiligten Familien einen schlechteren Zugang zu Kitas und damit schlechtere Bildungschancen. Ein Experiment mit gefakten Kita-Bewerbungen führte laut ZDF zu dem Ergebnis, dass Kinder mit ausländischem Namen seltener einen Platz bekommen hätten und auch das Antwortschreiben sei „oft weniger aufmunternd“ gewesen.
Die Stadt informiert: „Das Verfahren zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz startet bereits im September des Vorjahres, indem Eltern im Rahmen von persönlichen Gesprächen oder Tagen der offenen Tür die Einrichtungen persönlich kennenlernen. Anschließend können die Eltern ab dem 01. November ihren Betreuungsbedarf über das Onlineportal „Little Bird“ zum Start des Kindergartenjahres am 01. August des Folgejahres anzeigen. Der maßgebliche Betreuungsbedarf für das Kindergartenjahr wird von der Verwaltung zu Beginn eines Kalenderjahres über „Little Bird“, also rund ein halbes Jahr vor dem tatsächlichen Start des Kita-Jahres, ermittelt.“