Bad Honnef/Königswinter/Rhein-Sieg – Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine verpflichtende EU-Richtlinie zur Getrenntsammlung für Alttextilien. Die neue Regelung bedeutet, dass Altkleider, Bettwäsche und andere textile Abfälle nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Ziel ist es, die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu fördern und die Umweltbelastung durch textile Abfälle zu reduzieren.
Die RSAG begrüßt diese Änderung und ruft alle Bürger des Rhein-Sieg-Kreises dazu auf, ihre Altkleider und Textilien ab diesem Jahr nur noch über die dafür vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen. Informationen zu Standorten von Altkleidercontainern sind jederzeit über rsag.de/altkleidercontainer und die RSAG-App abrufbar. Mögliche Abgabestellen für gut erhaltene Kleidung finden Sie zudem auf der RSAG-Nachhaltigkeitskarte unter www.nachhaltigkeitskarte.de.
Sowohl online als auch offline können etwa Tauschbörsen sowie karitative Einrichtungen genutzt werden, um gut erhaltene gebrauchte Kleidung weiterzugeben. So kann die Lebensdauer von Textilien verlängert und Abfall reduziert werden.
Wichtig: Stark verschmutzte oder kaputte Kleidungsstücke, die nicht mehr recycelbar sind, sollten weiterhin über den Restmüll entsorgt werden. Dies steht nicht im Widerspruch zur Nachhaltigkeit oder Ressourcenschonung, da eine fachgerechte Entsorgung dieser Materialien unumgänglich ist.
Durch die Getrenntsammlung können Alttextilien effizienter recycelt und einer Wiederverwertung zugeführt werden. Die RSAG setzt sich dafür ein, den Bürgern des Rhein-Sieg-Kreises einfache und nachhaltige Lösungen anzubieten.