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Lesen: Ab Januar greift das neue Parkraumkonzept
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Ab Januar greift das neue Parkraumkonzept
Bad Honnef

Ab Januar greift das neue Parkraumkonzept

Letztes Update: 20.12.2017
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
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Parkraumzonen Bewohnerparken A4

Bad Honnef | Es wurde monatelang heftig als bürgerfeindlich und umweltpolitisch nutzlos kritisiert. Dass es lediglich die Stadtkasse füllen soll, bestreiten sogar viele Stadtpolitiker nicht einmal. Anfang Januar 2018 wird nun das Parkraumkonzept umgesetzt. Bei diesem Konzept wurde der Innenstadtbereich in zwei Zonen untergliedert.

In der Zone A (direkter Innenstadtbereich) besteht eine reine Gebührenpflicht. Folgende Straßen befinden sich innerhalb der Zone A:
– Lohmarstraße,
– Linzer Straße zwischen Hauptstraße und Mülheimer Straße,
– Mülheimer Straße zwischen Linzer Straße und Bahnhofstraße,
– Am Saynschen Hof,
– Kirchstraße zwischen Kirchplatz und Mülheimer Straße,
– Bahnhofstraße zwischen Luisenstraße und Hauptstraße,
– Luisenstraßen zwischen Bahnhofstraße und Weyermannallee,
– Bernhard-Klein-Straße,
– Schülgenstraße,
– Clemens-Adams-Straße,
– Rommersdorfer Straße zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bergstraße,
– Rheingoldweg zwischen Rommersdorfer Straße und Gartenstraße,
– Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Lehrerparkplatz Bergstraße,
– Kreuzweidenstraße zwischen Bergstraße und Lohmarstraße,
– Markt und
– Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße.

Die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßenzüge, die bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden ein separates Informationsschreiben erhalten, damit ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden kann, teilt die Stadt mit.

In der Zone B ist das Parken mit einem Bewohnerparkausweis beziehungsweise das Parken mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein erlaubt.

Die Straßen Am Spitzenbach, Alexander-von-Humboldt-Straße, Giradetallee und Austraße sind mit in die Zone B integriert worden. Hier wird das Mischparken (Parken mit Parkschein und Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis frei) eingeführt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in diesen Straßen, welche keinen Stellplatz zur Verfügung haben, haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, zu beantragen. Die Haushalte werden eine Information über die neue Regelung erhalten.

Zu der Zone B gehört ebenso die Von-Stauffenberg-Straße. In dieser Straße wird das Parken mit Parkscheibe und Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis frei eingerichtet. Auch hier besteht für die Anwohnerinnen und Anwohner, die keinen Stellplatz zur Verfügung haben, die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Die Haushalte werden ebenso eine Information über die neue Regelung erhalten.

Die bisherigen Bewohnerparkzonen werden sich teilweise von der Bezeichnung her ändern. Änderungen ergeben sich in folgenden Straßen:
• Kirchstraße zwischen Mülheimer Straße und Am Wolfshof,
• Am Wolfshof,
• Bahnhofstraße,
• Luisenstraße zwischen Weyermannallee und Hauptstraße,
• Hauptstraße zwischen Luisenstraße und Weyermannallee,
• Bismarckstraße zwischen Hauptstraße und Königin-Sophie-Straße und
• Königin-Sophie-Straße zwischen Bismarckstraße und Hauptstraße.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner erhalten laut Verwaltung eine Mitteilung per Post, damit ein neuer gültiger Ausweis ausgestellt werden kann.

Ein detaillierter Plan mit den neuen Parkraumzonen kann auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef eingesehen werden.

Parkraumzonen Bewohnerparken

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