Bad Honnef – Der Rat der Stadt Bad Honnef soll in seiner kommenden Sitzung über die Einführung einer Beherbergungssteuer entscheiden. Vorgesehen ist, die Abgabe ab dem 1. April 2026 zu erheben. Geplant ist ein Steuersatz von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis. Betroffen wären Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und vergleichbare Einrichtungen.
Die Steuer soll von den Übernachtungsgästen getragen und von den Beherbergungsbetrieben eingezogen und an die Stadt abgeführt werden. Nach Berechnungen der Verwaltung könnten so jährliche Einnahmen in Höhe von rund 200.000 Euro erzielt werden.
Hintergrund
Die Einführung der Steuer geht auf den Haushaltsbeschluss 2024 zurück, in dem Maßnahmen zur Stärkung der städtischen Einnahmen festgelegt wurden. Neben der Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer wurde damals auch die Beherbergungsabgabe für die mittelfristige Finanzplanung ab 2026 eingeplant.
Da eine Mustersatzung auf Landesebene fehlt, hat die Verwaltung ihre Vorlage an bestehenden Regelungen anderer Kommunen – etwa Köln – orientiert. Diese gelten nach gerichtlicher Prüfung als rechtssicher.
Beteiligung der Betriebe
Am 2. September 2025 fand eine Informationsveranstaltung mit rund 20 Vertretern der Beherbergungsbetriebe statt. Dort wurde die geplante Steuer laut Verwaltung kritisch diskutiert, zugleich sei aber Verständnis für die angespannte Haushaltslage der Stadt geäußert worden.
Einige der Anregungen der Betriebe sind in die Satzung aufgenommen worden, teilt die Verwaltung weiter mit: eine Höchstgrenze für langfristige Übernachtungen, die Möglichkeit einer halbjährlichen Steueranmeldung sowie eine Befreiung für genehmigte Klassenfahrten.
Nächste Schritte
Mit dem Ratsbeschluss soll die Satzung noch 2025 verabschiedet werden, sodass Betriebe genügend Vorlauf für Anpassungen ihrer Preisgestaltung haben. Die Stadt plant zudem digitale Meldeverfahren sowie Informationsmaterialien für Gastgeber und Gäste.
Die Sitzung findet am 18.9.2025 ab 19 Uhr im Ratssaal statt.