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Lesen: Betretungsverbot in städtischen Unterkünften/Wohnungen auf Grund der Corona-Pandemie
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Betretungsverbot in städtischen Unterkünften/Wohnungen auf Grund der Corona-Pandemie
Rhein-Sieg-Kreis

Betretungsverbot in städtischen Unterkünften/Wohnungen auf Grund der Corona-Pandemie

Letztes Update: 28.05.2021
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
fluechtlinge
Symbolfoto: Bild von kalhh auf Pixabay
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Rhein-Sieg-Kreis – Der Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V. hat im April eine Befragung aller Städte und Gemeinden im Rhein- Sieg-Kreis durchgeführt zum Thema: durchgeführt. Wichtig war uns zu erfahren, in welchen Gemeinden/Städten es Betretungsverbote gibt, für wen sie gelten und welche Lösungen die Verwaltungen gefunden haben, damit die Geflüchteten ihr Recht auf Beratung/Betreuung wahrnehmen können.

Die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer unterscheidet sich sehr von der, durch städtische Angestellte. Die Ehrenamtler leisten eine Beziehungsarbeit, die von Vertrauen geprägt und sehr zeitaufwändig ist. Die oft traumatisierten Geflüchteten brauchen Betreuer, die nicht den Staat repräsentieren, sondern Ehrenamtler, denen sie sich anvertrauen können, ohne vermeintliche Sanktionen fürchten zu müssen.

Gerade in dieser schwierigen Zeit der Pandemie ist die Beratung durch Ehrenamtler unverzichtbar auch im Hinblick auf die Themen:
Quarantäne, Impfen, Online Unterricht, Nachhilfe nicht nur für Schulkinder, sondern auch für Auszubildende und Teilnehmer an Sprachkursen. Ebenso erhalten Geflüchtete Hilfe bei der Wohnungs- und Ausbildungssuche.

Die amtlichen Schreiben zu den o.g. Themen bedürfen i.d.R. der Übersetzung durch die HelferInnen. Die Amtssprache ist schwierig zu verstehen. Die Informationen über Corona wurden z.T. nicht verstanden und auch deshalb nicht immer befolgt. Der Anteil der Impfwilligen ist gering, da sich viele der Geflüchteten vor allem in den sozialen Medien informieren und dort viele Falschinformationen kursieren. Hier besteht erhöhter Beratungsbedarf.

Ein Betretungsverbot bedarf einer Abwägung zwischen den Freiheitsrechten der Bewohner und einem allgemeinen höheren Gut. Die Regelung muss geeignet sein, um einen legitimen Zweck zu erreichen und sie muss tatsächlich notwendig sein.

Die meisten Gemeinden haben dem Rechnung getragen und kreative Lösungen für die weitere Betreuung gefunden. Einige Gemeinden haben gar nicht geantwortet. Wir vermuten, dass in diesen Gemeinden ein komplettes Betretungsverbot besteht.

Die Auswertung unserer Befragung

Aus den Antworten der Gemeinden war z.T. eine große Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit für die Geflüchteten zu spüren. Die Notwendigkeit der Betreuung und die daraus resultierende Hilfestellung für die Integration waren aus den Antworten herauslesbar.

Von den 19 Städten und Gemeinden haben uns 11 geantwortet:

Eitorf, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Much, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Troisdorf, Bornheim, Bad Honnef. Nicht geantwortet haben die Städet und Gemeinden Siegburg, Windeck, Alfter, Königswinter, Hennef, Neunkirchen/Seelscheid, Wachtberg, Rheinbach.

Ergebnisse

In den folgenden Gemeinden besteht kein Betretungsverbot:

Eitorf, Lohmar, Meckenheim, Much, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Troisdorf.

Es wurden z.T. kreative Lösungen gefunden, um die Bewohner und Ehrenamtler zu schützen und ihnen aber auch die Betreuung und Informationen zu ermöglichen. In verschiedenen Gemeinden wurden Telefone angeschafft, damit die Helfer jederzeit erreichbar sind (Troisdorf, Swisttal, Niederkassel).

In der Stadt Troisdorf wird den Helfern ein alternativer Betreuungsraum zur Verfügung gestellt, falls ein Betretungsverbot (Quarantäne) notwendig werden sollte.

Die Stadt Bornheim hat eine sorgfältige Abwägung der Interessen zwischen den Persönlichkeitsrechten und dem Schutz der Geflüchteten und Ehrenamtlern durchgeführt und sich gegen ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Die anderen Gemeinden behandeln die Geflüchteten genauso wie die Bürger. Sie richten sich nach den Richtlinien der Gemeinde.

Das notwendige Sprachlernen wird in allen Gemeinden als unabdingbar angesehen und unterstützt. Z.T. werden OnlineKurse angeboten (mit Unterstützung der VHS).

Ein generelles Betretungsverbot besteht in folgenden Gemeinden:

Hennef: Es besteht ein komplettes Betretungsverbot. Beratung möglich im Interkult. Bad Honnef: Betretungsverbot! Hier werden den Betreuern aber städtische Räume für die Betreuung angeboten. In Königswinter wurden je nach aktueller Lage der Pandemie die Heime wieder geöffnet. In Siegburg besteht nach wie vor ein komplettes Betretungsverbot, auch, nachdem es in den Unterkünften keine Corona-Fälle mehr gibt. Hier gibt es keine alternativen Möglichkeiten der Betreuung.

Die Ergebnisse sind aufschlussreich für die Ehrenamtler und ihre Arbeit.

Ein Beitrag von Silvio Jander
Vorsitzender Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V.
Schumannstraße 3
53721 Siegburg

 

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