Königswinter | Die unter Imkern gefürchtete hochansteckende „Amerikanische Faulbrut“ (AFB) wurde in einem Bienenbestand in Königswinter-Uthweiler amtlich festgestellt.
Der Befund ergab sich anlässlich einer Routineuntersuchung und wurde durch eine labordiagnostische Untersuchung bestätigt. Weil es sich bei der AFB um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, wurde das Veterinäramt eingeschaltet.
Zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung der Seuche wurde das betroffene Bienenvolk getötet und unschädlich beseitigt. Die Untersuchung der übrigen Völker des Bestandes, sowie die Kontrollen der Bienenstände in der Umgebung des Ausbruchbetriebes ergaben keine weiteren Anzeichen eines Seuchenbefalls.
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Vorsorglich wurden der betroffene Bienenstand, sowie alle in der Umgebung liegenden Bienenstände zur Vermeidung der Verbreitung des Erregers unter amtliche Beobachtung gestellt. Die Schutzmaßnahmen werden erst nach einer zweiten Untersuchung aller betroffenen Bienenstände im kommenden Frühjahr aufgehoben, wenn sich hierbei keine Anzeichen einer Infektion finden lassen.
Dr. Klaus Mann, Leiter der Abteilung Tiergesundheit des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises weist auf wichtige Vorgaben der Bienenseuchenverordnung hin. „Jeder Imker ist verpflichtet, seine Bienenhaltung vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Standorts und der jeweiligen Völkerzahl dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzuzeigen“, so Dr. Mann. Unabhängig davon müsse der Verdacht des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeldet werden. Zuwiderhandlungen stellten Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern einhergehen können.
Weitere Informationen gibt es beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-2335. (rl)
Bösartige Faulbrut
Bei der bösartigen Faulbrut – auch amerikanische Faulbrut genannt – handelt es sich um eine anzeigepflichtige Bienenseuche. Sie verursacht eine bakterielle Infektion der Bienenlarven, die zum Absterben der Brut führt. Durch Zersetzung entsteht ein zäher, brauner Schleim.
Ist ein Bienenvolk stark von der Krankheit befallen, muss es getötet werden. Bei geringem Befall kann ggf. eine „Sanierung“ oder „Entseuchung“ des Bienenvolkes erfolgen. Dabei kommt das sog. Kunstschwarmverfahren zum Einsatz, eine komplexe Prozedur, bei der die Bienen aus ihrem „Haus“ aus- und in ein komplett desinfiziertes neues Domizil „umziehen“. Dort werden sie „auf Diät gesetzt“, der Faulbrut-Erreger wird auf natürlichem Wege über die Verdauung ausgeschieden. Die Bienenkästen der von der Seuche befallenen Bienenvölker müssen aufwendig gereinigt und desinfiziert und ggf. abgeflammt oder komplett verbrannt werden.
Ohne die Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen kann die Erkrankung der Bienenbrut zu hohen Verlusten führen. Damit sich andere Bienenvölker nicht anstecken, muss ein Sperrbezirk errichtet werden, in dem eine Untersuchungspflicht für alle Bienenvölker besteht.