Rhein-Sieg – Durch den Anstieg der Ausbildungsvergütungen können Azubis in der Region jetzt bis zu 650 Euro mehr erhalten, doch der Anspruch kann bereits Ende Juli verfallen. Darauf machte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aufmerksam.
Die rund 190 Bäcker-Azubis im Rhein-Sieg-Kreis dürfen sich freuen über den Lohn-Nachschlag. Grund dafür ist ein Beschluss des Bundesarbeitsministeriums, die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk für alle im Nachhinein allgemeinverbindlich zu machen. Jeder Azubi hat jetzt das Anrecht tariflich bezahlt zu werden, egal ob dies bisher auch der Fall war oder deren Betrieb nicht an die tarifliche Bezahlung gebunden war. Azubis, die bisher ohne einen Tarifvertrag arbeiteten, können nun die dadurch entstandene Differenz vom Arbeitgeber nachgezahlt bekommen.
Seit September 2018 liegen die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen dann erneut – auf 615, 700 und 820 Euro.
Die Nachzahlung von bis zu 650 Euro durch den Arbeitgeber wird fällig, wenn in den letzten zehn Monaten seit September 2018 weniger gezahlt wurde als eigentlich festgelegt.
Daher bittet die NGG die Azubis in der Region, ihre letzten Lohnbescheide auf die Nachzahlung zu überprüfen. „Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden. Für Mitglieder kann die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht“, so Wiesner von der NGG Köln. (lvs)