Bad Honnef | Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 bieten die örtlichen Parteien Fahrdienste für diejenigen Wahlberechtigten an, die ihr Wahllokal am Tag der Wahl ansonsten nicht oder nur unter erheblichem Aufwand aufsuchen können. Wahlberechtigte, die diesen Fahrdienst in Anspruch nehmen möchten, können sich beim Wahlamt der Stadt Bad Honnef unter der Rufnummer 02224/184-151, gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de, melden. Sie werden von dort aus weitervermittelt.
Fristen für die Briefwahl
Darauf hingewiesen wird, dass alle beantragten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag und unterzeichnetem Wahlschein) bis spätestens am Wahltag, 24.09.2017, 18:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, eingegangen sein müssen. Die Wahlbriefe können entweder in einen der Hausbriefkästen des Rathauses eingeworfen oder im Briefwahlbüro, Rathausplatz 10A (gegenüber dem Rathaus) abgegeben werden. In Aegidienberg können Wahlbriefe noch bis zum Wahltag, 17:00 Uhr, in den Briefkasten am Bürgerbüro Aegidienberg eingeworfen werden. Um 17:00 Uhr wird der dortige Briefkasten letztmalig geleert. Wahlbriefe, die nach 17:00 Uhr in den Briefkasten am Bürgerbüro Aegidienberg eingeworfen werden, bleiben bei der Ermittlung des Wahlergebnisses unberücksichtigt. Die Abgabe von Wahlbriefen in den Wahllokalen am Wahltag ist nicht zulässig. Die dortigen Wahlvorstände sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen.
Informationen zur Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder diese bei ihrem Gang ins Wahllokal am Wahltag vergessen haben, können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kann eine Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal nicht vorgelegt werden und ist der Wähler dem Wahlvorstand persönlich nicht bekannt, so kann der Wähler – sofern er in dem betroffenen Wählerverzeichnis enthalten ist – dennoch unter Vorlage seines Personalausweises oder seines Reisepasses an der Bundestagswahl teilnehmen.
Beantragung von Wahlscheinen
Die Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahl) ist noch bis zum 22.09.2017, 18:00 Uhr, möglich. Im Falle plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht (Nachweis erforderlich), kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 23. September 2017, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.