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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > Dienstleistungszentrum erweitert Angebot in Außenstellen
Bonn

Dienstleistungszentrum erweitert Angebot in Außenstellen

Letztes Update: 28.05.2021
Honnef heute
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4 Min Lesezeit
stadthaus
Bonner Stadthaus | Foto: Michael Sondermann/Bundesstadt Bonn
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Bonn – Die Stadt Bonn erweitert ab Dienstag, 15. Juni 2021, das Serviceangebot in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums. In den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg können dann zusätzlich zu melde-, pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ-Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner freut sich über das erweiterte Angebot: „Erst im März haben wir die Bürger*innenbedienung in den Außenstellen auf alle fünf Wochentage ausgeweitet. Nun können dort unter anderem auch Autos abgemeldet und Führerscheine beantragt werden, was bislang nur im Stadthaus möglich war. Damit bauen wir unser wohnortnahes Serviceangebot für die Bonner*innen in den Stadtbezirken noch einmal deutlich aus.“

Möglich wird dies dadurch, dass dort künftig Einheitssachbearbeiter*innen eingesetzt werden, also Mitarbeitende, die in Anliegen aus den verschiedenen Themenbereichen geschult sind. Wichtig: Zum Start werden noch nicht alle Anliegen aus den Bereichen KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen in den Außenstellen erledigt werden können. Langfristig ist dies jedoch geplant; hierfür müssen noch notwendige Strukturen im Hintergrund zur weiteren Bearbeitung geschaffen werden.
Die folgenden Anliegen werden ab 15. Juni in den Außenstellen angeboten:

Führerschein:
• Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
• Beantragung eines vorläufigen Führerscheins nach bestandener Prüfung
• Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
• Fahrschulwechsel
• Beantragung eines internationalen Führerscheins (Bitte bei Besitz des grauen/rosa Führerscheins das Anliegen Umtausch dazubuchen!)
• Verzicht auf die Fahrerlaubnis aus Altersgründen

KFZ-Zulassungsstelle:
• Adressänderung im KFZ-Schein nach erfolgtem Umzug
• Namensänderung (z. B. nach Heirat)
• Zuteilung einer Feinstaubplakette/Neusiegelung eines neugeprägten Kennzeichens
• KFZ-Abmeldung
• Diebstahl oder Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Geplant: Abholung bestellter Dokumente
Zurzeit gibt es in den Außenstellen noch keine Möglichkeiten, Kennzeichen prägen zu lassen. Daher ist darauf zu achten, dass bei KFZ-Anliegen die Kennzeichen mitgebracht werden. Die Stadt Bonn geht aber davon aus, dass sich diesbezüglich die notwendige Infrastruktur noch bilden wird, so dass dies dann nicht mehr nötig sein wird.
Ebenfalls wird es perspektivisch möglich sein, die in den Außenstellen beantragten Dokumente (Personalausweis, Reisepass und Führerschein) auch dort abzuholen. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Aktuell ist die Abholung nur im Stadthaus möglich. Zudem kann man sich Personalausweis und Reisepass per Fahrradkurier liefern sowie den Führerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei zusenden lassen.

Termine online oder telefonisch buchen
Termine für das erweiterte Angebot in den Außenstellen werden zeitnah unter www.bonn.de/Termine zur Verfügung stehen. Dann können sie auch telefonisch unter 0228 -776677 gebucht werden. Dabei wählt man ebenfalls direkt die Außenstelle aus, zu der man gehen möchte. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist keine Bedienung möglich.
Die Außenstellen in den drei Bezirksrathäusern öffnen dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Das Dienstleistungszentrum im Stadthaus ist montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, sowie dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.

Zutrittsregelung für städtische Dienstgebäude
Bitte beachten: Aus Infektionsschutzgründen ist der Zutritt zu allen städtischen Dienstgebäuden weiterhin nur mit Termin, einer medizinischen Maske sowie einem aktuellen negativen Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) möglich. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt. Alternativ zum negativen Testergebnis kann ein Nachweis über eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung gegen COVID-19, ein Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder ein Nachweis über ein positives PCR-Testergebnis in Verbindung mit einem Nachweis über eine mindestens 14 Tage zurückliegende Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen Covid-19 akzeptiert werden.

 

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