Bad Honnef | Nach einer Meldung von Honnef heute, dass sich Anwohner im Bereich der Hauptstraße von einer Drohne belästigt fühlten, teilte der Malteser Hilfsdienst wenig später mit, dass es sich „aufgrund der zeitlichen Einordnung“ um eine Drohne des Malteser Hilfsdienstes gehandelt haben könnte. „In diesem Fall würden wir es bedauern, wenn sich Anwohner belästigt gefühlt hätten“, so der Stadtbeauftragte, Dr. Andreas Archut. Ausschließen kann er allerdings nicht, dass zu diesem Zeitpunkt noch andere Drohnen im Bereich der Innenstadt im Einsatz waren.
Archut: „Unsere Drohne haben wir am Samstagvormittag eingesetzt, um zur Vorbereitung der sanitätsdienstlichen Betreuung des Festes ‚Fühl Dich frühlich‘ eine Lagekarte zu erstellen. Dazu haben wir mit der Drohne systematisch das Veranstaltungsgelände abgeflogen, um senkrechte Bildaufnahmen zu erstellen, die von unserem Fernerkundungsteam am Rechner in eine Karte umgesetzt wurde.“Aufgrund des Aufnahmewinkels seien Personen auf den Aufnahmen in der Regel nicht zu erkennen. Die erfassten Daten dienten zudem lediglich dem sanitätsdienstlichen Gebrauch und würden nicht veröffentlicht.
Der Malteser-Stadtbeauftragte wies darauf hin, dass dem Betrieb privater Drohnen durch die gerade verabschiedete Drohnenverordnung enge Grenze gesetzt worden seien. Die Verordnung privilegiere hingegen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Feuerwehren, Rettungsdienste, Zivil- und Katastrophenschutz beim Einsatz von Drohnen zur Aufklärung und zur Lagefeststellung. Diese benötigten für den Einsatz von Drohnen keine besondere Erlaubnis und unterlägen auch nicht den einschlägigen Betriebsverboten der Luftfahrt-Verordnung.
Der Einsatz der Malteser-Drohne sei mit dem Veranstalter abgesprochen und bei der Polizei angemeldet worden, so Archut.
Foto: Malteser Bad Honnef