Bad Honnef – In Bad Honnef sind die Wohnkosten seit Jahren extrem hoch, und mit der neuen Grundsteuererhöhung verschärft sich die Situation. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. bereitet sich auf rechtliche Auseinandersetzungen vor. Er betont, dass das Thema noch nicht endgültig entschieden sei und informiert über Musterklagen gegen das neue Grundsteuergesetz. Die unfaire Erhöhung der Steuerbelastung müsse abgemildert werden.
Die Bad Honnefer GRÜNEN sind ebenfalls ziemlich frustriert. Sie waren die einzige Fraktion, die dem Doppelhaushalt 2025/26 nicht zugestimmt hat. In ihrer Haushaltsrede forderten sie einen differenzierten Hebesatz wie in Bonn. Sie betonen in einer heute verschickten Pressemitteilung, dass eine Differenzierung eine faire und sozial gerechte Lösung darstelle, um steigende Nebenkosten zu vermeiden.
Ein differenzierter Hebesatz ermöglicht den Kommunen, zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu unterscheiden. Statt des einheitlichen Hebesatzes von 771 v.H. schlugen die GRÜNEN für Wohngrundstücke einen Satz von 721 v.H. vor.
Angesichts der problematischen Haushaltslage stellen die GRÜNEN geplante große Investitionen infrage. Im Vordergrund müsse stehen, was notwendig sei, um die Kommune nachhaltig gut aufzustellen, und nicht, welche Vorhaben wünschenswert seien. Aus ihrer Sicht sind rückblickend die Umgestaltung der Insel mit über 7 Mio. EUR und die Sanierung der Grafenwerther Brücke mit über 7,5 Mio. EUR viel zu umfangreich ausgefallen. Ebenso ist ihnen die teure Bewirtschaftung des sanierten Kurhauses ein Dorn im Auge. Diese Ausgaben entsprechen ihrer Meinung nach nicht dem Bedarf der Bad Honnefer. Auch den Nutzen der geplanten teuren Fußgängerbrücke zur neuen DB-Haltestelle sehen sie skeptisch. Wichtiger sei die Sanierung verfallender Infrastruktur wie Turnhallen und Schulen sowie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur.
Von besonderer Bedeutung sind für die GRÜNEN der Ausbau der OGS und die Baumaßnahmen zur Sanierung und Modernisierung des Sibi. Sprecher Frédéric Fraund schlägt deshalb vor, Planungskosten nicht nur für das Feuerschlösschen, sondern auch mittelfristig für das Schulgebäude im Haushalt zu berücksichtigen. Dies sei machbar, ohne einen genehmigungsfähigen Haushalt zu gefährden, indem man auf das NRW-Bank-Programm zur Schulsanierung zurückgreife, auf die zweite Fußgängerbrücke verzichte und Investitionen für den Franz-Xaver-Trips-Platz streiche.