Bad Honnef – Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Grundstück und die baulichen Anlagen der städtischen Edelhoff-Quelle aus der weiteren Vorhabenplanung für das Gelände des Edelhoff-Stifts herauszunehmen. Das sieht eine Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung am 16.09.2025, 18:00 Uhr, im Ratssaal vor. Hintergrund ist ein neues Umbaukonzept, das den Standort langfristig sichern und Optionen für eine spätere Nutzung offenhalten soll.
Ein Untersuchungsbericht des Instituts Wasser und Boden hatte der Quelle zwar einen guten baulichen Zustand bescheinigt, jedoch auf die veraltete technische Ausstattung hingewiesen. Für eine künftige Nutzung wurden verschiedene Szenarien geprüft – von einer Heilwassernutzung über eine Kombination mit thermischer Energiegewinnung bis hin zu einem möglichen Rückbau. Letzterer wird jedoch angesichts des guten Erhaltungszustands nur als letzte Option betrachtet.
In der bisherigen Planung für das Edelhoff-Stift war ein Rückbau des Quellengebäudes vorgesehen. Das Areal sollte in die Neubebauung mit Wohngebäuden und Tiefgarage einbezogen werden, verbunden mit einer Umleitung der Quelle in den Reitersdorfer Park. Neue Erkenntnisse aus Gutachten, Wärmeplanung und bautechnischen Prüfungen haben die Stadt nun dazu veranlasst, den Standort eigenständig zu sichern und damit die Grundlage für künftige Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.
Für den Erhalt und Umbau der Quelle sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Dazu zählen die Entsorgung nicht mehr betriebssicherer Technik, die Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung sowie die Vorbereitung für den Einsatz eines mobilen Krans, der künftig für Revisionen erforderlich sein wird. Teile des Grundstücks müssen dafür freigehalten werden und können nicht überbaut werden.
Die Details der bautechnischen Anpassungen und eine mögliche anteilige Kostenübernahme durch den Vorhabenträger sollen im Durchführungsvertrag geregelt werden. Damit bleibt die Edelhoff-Quelle zwar nicht unmittelbarer Bestandteil der Vorhabenplanung für das Edelhoff-Stift, wird aber im Bebauungsplanverfahren und bei den Vertragsverhandlungen weiterhin berücksichtigt.