Rhein-Sieg-Kreis. Nach dem ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen appelliert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises an alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter, höchste Vorsicht walten zu lassen. Der betroffene Fundort im Kreis Olpe liegt lediglich rund 47 Kilometer Luftlinie von der Grenze des Rhein-Sieg-Kreises entfernt.
Jetzt sei besondere Wachsamkeit geboten, betont Silvia Berger, Abteilungsleiterin für Tiergesundheit im Kreisveterinäramt. Alle Halterinnen und Halter – auch von einzelnen oder als Hobby gehaltenen Schweinen – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse zu melden.
Zur Früherkennung möglicher weiterer Fälle sollen tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine umgehend auf das ASP-Virus untersucht werden. Verdachtsfunde können direkt an das Veterinäramt (veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de, Tel. 02241 132335), an die Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (Tel. 0201 714488) oder über die Tierfund-Kataster-App gemeldet werden.
Da das ASP-Virus nicht nur durch direkten Tierkontakt, sondern auch über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Fahrzeuge oder Lebensmittel übertragen werden kann, rufen die Behörden zur besonderen Hygiene und Vorsicht auf. „Fleisch- und Wurstwaren dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden – insbesondere an Autobahnen und Landstraßen gehören sie ausschließlich in geschlossene Mülleimer“, so Berger weiter.
Eine umfassende Checkliste zum Schutz vor einer Einschleppung des Virus sowie weitere Informationen stellt der Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Website zur Verfügung: www.rhein-sieg-kreis.de/schweinepest. Informationen des Landes NRW zum aktuellen Fall sind ebenfalls abrufbar unter www.land.nrw.