Rhein-Sieg-Kreis – Im Rhein-Sieg-Kreis ist erstmals ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel bestätigt worden. Ein in Alfter gefundener toter Kranich war mit dem H5N1-Virus infiziert. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut nun bestätigt.
„Das es sich um einen einzelnen Fall bei Wildvögeln handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen“, sagt Silvia Berger vom Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir bitten aber alle Geflügelhalter dringend, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten!“
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Tiere besonders zu schützen. So sollten diese an für Wildvögel unzugänglichen Stellen getränkt sowie Futter und Einstreu sicher gelagert werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.
Typische Symptome einer Infektion mit dem H5N1-Virus bei Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, ein Abfall der Eiproduktion sowie Blauverfärbungen der Haut. Zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome können einige Stunden bis zu 21 Tage vergehen. Die Krankheit verläuft meist schnell und endet häufig tödlich. Treten in kleineren Geflügelhaltungen mit bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, gilt das als deutlicher Hinweis auf Geflügelpest.
Weitere Informationen zur Tierseuche sowie Hinweise für Geflügelhalterinnen und -halter finden sich auf der Internetseite des Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest
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Wer tote Vögel findet, sollte sich an das örtliche Ordnungsamt oder direkt an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises wenden (Telefon 02241 13 2335).
Singvögel und Tauben sind weniger empfänglich für das Virus, während bei Wassergeflügel wie Enten, Gänsen, Schwänen und Möwen sowie bei Greifvögeln ein höheres Infektionsrisiko besteht.






