Bad Honnef – Jeder ärgert sich über zusätzliche Regeln und Verbote. Aber was soll eine Stadt machen, wenn manche Bürgerinnen und Bürger selbst die einfachsten Verhaltensregeln ignorieren?
Die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bad Honnef mussten gestern Abend wegen Benzingeruchs zum Reitersdorfer Park ausrücken. Unbekannte hatten auf der dünnen Eisschicht eines Teiches Böller gezündet. Der Geruch kam von einer mit Benzin gefüllten Plastikflasche, die ebenfalls auf dem Teich schwamm. Die Einsatzkräfte brachten sie ans Ufer und entsorgten sie. Die Feuerwehr kommentiert: „Wir müssen wohl nicht extra betonen, dass wir für so eine sinnlose Aktion kein Verständnis haben!“
Bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag tickten irgendwelche Egos aus. Gegen zwei Uhr rissen explodiernde Böller zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem Schlaf. Einen Tag später veröffentlichte ein User auf Facebook Fotos eines abgebrannten Feuerwerkschaos auf der Insel. Ob hier ein Zusammenhang besteht, ist unklar.
Böllerverbot in Bad Honnef! Welchen Nutzen bietet dieses Geknalle und Gezische phallischer Spaßraketen einer Gesellschaft und der Umwelt? Wäre doch mal ein Thema für die Bürgermeisterkandidaten.
Das teilt die Polizei NRW mit:
Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur in lizenzierten Geschäften wie z. B. Supermärkten gekauft werden. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger geben häufig Geld für Knallkörper/Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 aus. Hier die Erklärung zu den zwei Kategorien:
Bei der Kategorie 1 handelt es sich um ein Kleinstfeuerwerk – wie zum Beispiel die klassische Wunderkerze, Knallerbsen oder das Tischfeuerwerk. Das Abbrennen ist ganzjährig zulässig und man muss mindestens 12 Jahre alt sein.
Bei der Kategorie 2 handelt es sich um Kleinfeuerwerk – wie zum Beispiel Raketen, Feuerwerksbatterien oder normale Knallkörper. Das Zünden ist vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet und man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Übrigens: Wer sich nicht an die Regeln hält und erwischt wird, kann mit einem Bußgeld bis 50.000 EUR rechnen.
Es ist typisch deutsch sofort mit hohen Strafen zu drohen, nu weil ein paar Idioten vorzeitig ihre Böller abgebrannt haben. Diese Gängelungen sind unnötig, kindisch und völlig überflüssig. Wer vor hat, seine Böller vorzeitig abzuschießen, wird sich durch diesen Artikel garantiert nicht davon abbringen lassen.