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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Bonn > Fördermittel für entwicklungspolitische Projekte jetzt beantragen
Bonn

Fördermittel für entwicklungspolitische Projekte jetzt beantragen

Letztes Update: 28.04.2021
Honnef heute
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2 Min Lesezeit
foerderung
Foto: Pixabay/StockSnap
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Bonn – Die Stadt Bonn vergibt auch 2021 Mittel für Projekte, die zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften beitragen. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 14. Mai 2021.

Die Mittel richten sich insbesondere an kleinere Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Bonn. Auch mit Projekten, die der Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO dienen, kann man sich bewerben. Es gilt der Posteingangsstempel bei der Bundesstadt Bonn.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit voraussichtlich in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. August 2021. Projekte, die vorher begonnen oder erst nach dem 30. April 2022 beendet werden, sind nicht förderfähig.

Die Förderkriterien, das Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen können auf der Internetseite der Stadt Bonn unter www.bonn.de/aiw-foerdermittel online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Wichtig: Die Anträge sowie notwendige Anhänge (beispielsweise Ausgaben- und Finanzierungsplan) sind schriftlich zu richten an: Bundesstadt Bonn, Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit, Frau Sabine Adams, Altes Rathaus, Markt, 53111 Bonn. Ein digitaler Versand der Antragsunterlagen ist leider derzeit noch nicht möglich.

Die Anträge sollen enthalten:

• ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Die Projektbeschreibung im Antragsformular muss nachvollziehbar darlegen, wie die zu fördernde Maßnahme festgelegten Zielen (entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Förderung der Bonner Projektpartnerschaften bzw. Umsetzung der Agenda 2030) dient.
• das Formular der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit allen voraussichtlich anfallenden Ausgaben sowie allen Einnahmen. Eingesetzte Eigenmittel und Eigenleistungen – zum Beispiel in Geld, Personal, ehrenamtlicher Arbeit, Sachleistungen – sind ebenfalls aufzuführen. Die gewünschte Fördersumme ist ausdrücklich anzugeben. Diese sollte bei einem Antrag zur „Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und der Bonner Projektpartnerschaften“ 3.500 Euro bzw. bei einem Antrag zur „Förderung von Projekten zur Umsetzung der Agenda 2030“ 2.000 Euro nicht übersteigen.
Fragen zur Antragstellung oder Förderbarkeit von Vorhaben beantworten Jennifer Wetjen, Telefon 0228 – 773490, oder Markus Goell, Telefon 0228 – 772495. Auskünfte rund um das Thema SDGs können Interessierte bei Birgit Rücker, Telefon 0228 – 775615, erhalten.

 

 

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