Bad Honnef – Schon seit zwei Jahren besteht für die Inhaber von Papierführerscheinen die Pflicht, diese in das neue Scheckkartenformat umzutauschen. Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 läuft noch bis zum 19.01.2024.
Wer einen Umtausch vornehmen möchte, kann den Antrag auf Ausstellung des neuen Führerscheins mithilfe der Onlinefunktion des Personalausweises rund um die Uhr über das Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises buchen (Führerscheinumtausch), oder auch über die entsprechende Verlinkung im Digitalen Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
Der Antrag kann auch im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef gestellt werden. Er wird dann an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet. Hierzu müsste ein Termin über das Onlineterminvereinbarungsprogramm des Bürgerbüros auf der Seite meinbadhonnef.de oder im Digitalen Bürgerbüro vereinbart werden.