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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Siebengebirge > Bad Honnef > Inselkonzerte: Es geht um schwerwiegende Missachtung formaler Grundvoraussetzungen
Bad HonnefTitel

Inselkonzerte: Es geht um schwerwiegende Missachtung formaler Grundvoraussetzungen

Letztes Update: 27.05.2022
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
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Konzertbesucher auf der Insel
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Bad Honnef – Der BUND legt zur Problematik um die Insel Grafenwerth nach und wirft Politikvertretern vor, sie würden nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln Fehleinschätzungen der Nutzungsoptionen auf der Insel gezielt fortsetzen. Sie nähmen somit ein weiteres Mal den Hinweis des Gerichts, „dass es sich bei der Insel Grafenwerth keineswegs um eine Veranstaltungsfläche handelt, nicht zur Kenntnis und widersetzen sich damit der vom Gericht bestätigten Vorgabe der Schutzgebietsverordnung. Das wirft einen langen Schatten auf das Rechtsverständnis dieser Personen“.

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Es ginge hier nicht um die Frage einer bloßen Verfahrensformalität, wie nun kolportiert werde, sondern um eine schwerwiegende Missachtung der formalen Grundvoraussetzungen für die Nutzung und Ausgestaltung der Insel, teilt der BUND heute in einer Pressemeldung mit. Die Schutzgebietsverordnung gelte auch für die Stadt Bad Honnef.

Veranstaltungen seien nur ausnahmsweise auf der Insel möglich, so der BUND, keineswegs eine beliebige Kette von Veranstaltungen. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie den Schutzzielen widersprächen. Konzerte mit über 100 dB (A) und Lichtshows seien auf der Insel naturschutzfachlich nicht tragbar. Eine hohe Zahl von Veranstaltungen würde auch den Schutzzielen der landschaftsorientierten Erholung nicht entsprechen. Würde die untere Naturschutzbehörde für die geplanten Veranstaltungen jeweils Ausnahmen erteilen, wären diese „absehbar ermessensfehlerhaft“.

Das vorliegende Gutachten zum Artenschutz und zum Schutz des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, das die Insel umgibt, weist nach Ansicht des BUND schwerwiegende Fehler und Lücken auf. So helfe ein mobiler Zaun nicht gegen die akustische Belastung der angrenzenden Auenwälder. Es fehlten zahlreiche Angaben zu den Störungen durch die Veranstaltungen auf der Gesamtinsel, so auch im Bereich der Zugänge und jenseits der Bühne. Ebenso fehlte die erforderliche summarische Betrachtung mit anderen Eingriffen und Nutzungen. Achim Baumgartner, Sprecher des BUND: „Denn schon der erfolgte Ausbau der Insel beeinträchtigt die Natur zusätzlich und beschränkt das Maß insgesamt zumutbarer Belastungen weiter. Dies alles sollte die untere Naturschutzbehörde erkennen und in der Verantwortung, Sachwalterin des Schutzvollzugs zu sein, von kurzfristigen Einzelfallzulassungen absehen. Es bedarf einer neuen konzeptionellen Aufstellung der Insel.“

Das Umweltgutachten sei bereits vom Ansatz her unglaubwürdig, betont Baumgartner, es datiere vom 13.05.2022. Somit sei es erst verfasst worden, nachdem der BUND den Fall am 10.05.2022 dem Verwaltungsgericht vorgelegt hätte und nur wenige Wochen vor dem geplanten Start der Veranstaltungen, die längst terminiert waren und beworben worden seien. Die Chance, naturschutzfachlich wirksame Vorgaben zur Terminierung oder Beschränkung zu formulieren, seien kaum möglich gewesen.

„Für die Insel bedarf es einer Neuorientierung und einer Ausrichtung gemäß den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung. Dazu sollte sich die Bad Honnefer Politik und Verwaltung informieren und beraten und gemäß der Vorgabe der Schutzverordnung neu ausrichten“, empfiehlt der BUND.

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