Bad Honnef | Kein Chance wird die Stadt Bad Honnef bei der Kündigung des Pachtvertrages mit Hermann Nolden haben. Gestern machte der zuständige Richter klar, dass derjenige, der den Vertrag kündigen will, alles tun müsse, um dem Gekündigten die Kündigung zuzustellen, selbst wenn dieser die Zustellung vereitele. Nolden hatte behauptet, die Zustellung nicht fristgerecht erhalten zu haben.
Einen Gerichtsentscheid gab es noch nicht. Der Richter empfahl, weiter über den Vertrag zu verhandeln. Das Verfahren soll zunächst ruhen, bis die Politik erneut entscheiden kann.