Bonn – Aus Sicherheitsgründen wird die Kennedybrücke in der Silvesternacht wieder zeitweise für den Autoverkehr gesperrt. Ein Feuerwerksverbot in der Stadt gibt es nicht. Feuerwerk in Naturschutzgebieten ist jedoch grundsätzlich verboten.
Die Stadt Bonn erwartet, dass in diesem Jahr wieder viele Menschen von der Kennedybrücke aus das Silvesterfeuerwerk beobachten wollen. Aus Sicherheitsgründen wird die Brücke deshalb in der Silvesternacht voraussichtlich zwischen 23:30 und 2 Uhr für den Autoverkehr gesperrt.
Busse, Bahnen und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst können die Brücke passieren. Sie nutzen dafür den Gleisbereich der Straßenbahn. Die Stadt bittet deshalb dringend darum, diesen Bereich als Fahrweg freizuhalten und nicht für den Abschuss von Silvesterraketen oder Feuerwerksbatterien zu nutzen. Je nach Situation vor Ort entscheiden Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt, wann die Brücke wieder freigegeben werden kann.
Linksrheinisch wird die Zufahrt auf die Brücke ab der Kreuzung Berliner Freiheit/Belderberg/Sandkaule unterbunden. Rechtsrheinisch wird die Zufahrt ab Konrad-Adenauer-Platz, Höhe Hermannstraße sowie ab Professor-Neu-Allee/Combahnstraße nicht mehr möglich sein.
Insgesamt planen die Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht eine hohe Präsenz im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt ist hierzu in engem Austausch mit der Polizei.
Kein Feuerwerk in Naturschutzgebieten
Das Abbrennen von Feuerwerk in Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume hat hier höchste Priorität. Unter besonders strengem Schutz stehen die durch die EU ausgewiesenen Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiete. In Bonn stehen der Ennert, die Siegmündung, der Kottenforst und der Rodderberg als Naturschutzgebiete von europaweiter Bedeutung unter besonderem Schutz.
Besonders für wildlebende Tiere stellen der Lärm durch Böller und das grelle Licht durch Silvesterraketen eine enorme Stressbelastung dar. „Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern entsteht zudem zwangsläufig Müll, der vor allem in unseren sehr wertvollen Naturschutzgebieten nichts zu suchen hat“, erklärt David Baier, Leiter des Amtes für Umwelt und Stadtgrün.
Auch wenn die Landschaftspläne kein explizites Verbot aussprechen, gibt es im Bundesnaturschutzgesetz sowie in der FFH-Richtlinie eine ganze Reihe von Regeln, die das Verbot von Feuerwerk indirekt beinhalten: So ist es etwa ausdrücklich verboten, geschützte Tiere absichtlich zu stören oder ihre Lebensräume zu beschädigen. Gekennzeichnete Wege dürfen in Naturschutzgebieten nicht verlassen werden und auch das Entfachen von Feuer und Hinterlassen von Müll sind Ordnungswidrigkeiten. Weitere Informationen zu Regeln in Naturschutzgebieten gibt es unter www.bonn.de/naturschutzgebiete.
Zum Schutz von Mensch und Natur: Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk
Ein generelles „Böllerverbot“ in Bonn wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Ein solches wäre aus rechtlicher Sicht nur aufgrund nachweisbarer Gefahrensituationen oder beispielsweise erhöhter Verletztenzahlen gegeben. Die Situation in Bonn rechtfertigt aus Sicht der Stadtverwaltung und der Polizei ein solches Verbot nicht. Auch Feinstaub oder Lärmbelastung stellen keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot dar. Dennoch appelliert die Stadt Bonn, zum Schutz von Mensch und Natur zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterraketen.
Immer wieder kommt es in Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk zu Verletzungen und Brandschäden. Die Bonner Feuerwehr hat deshalb wichtige Verhaltenstipps zum richtigen Umgang mit Raketen und Böllern zusammengestellt. Nachzulesen sind sie auf der städtischen Homepage unter www.bonn.de/silvester.