Unkel/Bad Honnef – Die kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde (VG) Unkel sorgt für eine kontroverse Debatte. Während die VG und ihre beauftragten Gutachter den Prozess als gesetzeskonform und transparent bewerten, sieht der Bund der Energieverbraucher e. V. (BdE) gravierende Mängel und fordert eine grundlegende Neuaufstellung der Planung.
- Deutliche Kritik vom Bund der Energieverbraucher und der Bürgervereinigung Unkel Tomorrow
- VG Unkel und BHAG weisen Vorwürfe zurück
- Politische Beratung steht noch aus
- Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher e. V. zur Wärmeplanung VG Unkel
- Einleitung
- Schauen wir uns die Wärmeplanung einmal genau an.
- Fazit
- Weiteres Vorgehen
- Stellungnahme zur Darlegung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Die VG Unkel hatte die Bad Honnef AG (BHAG) gemeinsam mit der BBH Consulting AG im Rahmen eines formalen Vergabeverfahrens Ende 2024 mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Grundlage sind das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz. Ziel ist es, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Der Abschlussbericht wurde am 31. Oktober 2025 veröffentlicht und soll 2026 in die kommunalpolitische Beratung eingebracht werden.
Deutliche Kritik vom Bund der Energieverbraucher und der Bürgervereinigung Unkel Tomorrow
In einer ausführlichen Stellungnahme kommen der Bund der Energieverbraucher und die Bürgervereinigung Unkel Tomorrow zu einem deutlich anderen Ergebnis. Der Bericht der BHAG erfülle zahlreiche gesetzliche Mindestanforderungen des Wärmeplanungsgesetzes nicht. Insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse sei unvollständig, zentrale erneuerbare Wärmequellen wie Solarthermie, Rheinwärme, Geothermie, Abwärme aus Betrieben sowie saisonale Wärmespeicher würden entweder gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.
Zudem bemängeln der BdE und die Bürgervereinigung fehlende Wirtschaftlichkeitsvergleiche, nicht nachvollziehbare Annahmen im Zielszenario sowie eine unzureichende Umsetzungsstrategie. Kritisch bewertet der Verband und Tomorrow auch die Rolle der BHAG als Gasversorger. Aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen fehle es aus Sicht des BdE an der notwendigen Unabhängigkeit für eine objektive Wärmeplanung.
Der Bund der Energieverbraucher und die Bürgervereinigung Unkel Tomorrow fordern daher, dass die VG Unkel die Wärmeplanung selbst in die Hand nimmt, auf vollständiger Datenbasis neu aufsetzt und stärker auf Bürgerbeteiligung sowie kommunale oder bürgerschaftlich getragene Wärmenetzlösungen setzt.
VG Unkel und BHAG weisen Vorwürfe zurück
Die Verbandsgemeinde Unkel weist die Kritik in einer eigenen Stellungnahme zurück. Man habe sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und ein formales Vergabeverfahren durchgeführt. Wichtige Daten seien von den lokalen Strom- und Gasnetzbetreibern bereitgestellt worden, darunter Informationen zu Trafostationen und Gasverbräuchen auf Baublockebene.
Zugleich betont die VG ihre Dialogbereitschaft. Die Hinweise des Bundes der Energieverbraucher würden derzeit fachlich geprüft und – sofern relevant – im finalen Bericht ergänzt. Vertreter des BdE seien während des gesamten Prozesses zu öffentlichen Veranstaltungen eingeladen gewesen und eingebunden worden.
Auch die BHAG widerspricht dem Vorwurf mangelnder Neutralität. Zwar habe die Wärmeplanung Auswirkungen auf das Unternehmen, das zentrale Ziel sei jedoch eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 im Interesse der Kommune. Eine frühzeitige Einbindung aller Akteure – von Energieversorgern über die Wirtschaft bis hin zu Bürgern – sei für eine realistische Planung unerlässlich gewesen.
Politische Beratung steht noch aus
Die kommunale Wärmeplanung der VG Unkel ist noch nicht beschlossen. Die politische Beratung im Gemeinderat ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. (Hh)
Stellungnahme des Bundes der Energieverbraucher e. V. zur Wärmeplanung VG Unkel
Die VG Unkel hat mit ihrem Klimaschutzkonzept und dem Beginn einer kommunalen Wärmeplanung wichtige Schritte in eine klimaneutrale Zukunft unternommen. Der zur Wärmeplanung vorgelegte Bericht der BHAG erfüllt jedoch zahlreiche gesetzliche Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) nicht. Bestands- und Potenzialanalyse bleiben unvollständig, zentrale Energiequellen wie Solarthermie, Rheinwärme, Abwärme und Geothermie sind unzureichend bewertet, wirtschaftliche Vergleiche fehlen. Das Zielszenario beruht auf nicht nachvollziehbaren Annahmen. Eine tragfähige Umsetzungsstrategie ist nicht erkennbar. Da die BHAG als Gasversorger Eigeninteressen verfolgt, fehlt es an Unabhängigkeit. Der Bund der Energieverbraucher fordert eine neue, kommunal verantwortete Wärmeplanung auf Basis vollständiger Daten, neutraler Bewertung und bürgerschaftlicher Beteiligung – als Grundlage einer sozial gerechten, emissionsfreien Energiezukunft für Unkel.
Einleitung
Der Weg in eine emissionsfreie Zukunft wird auch in Unkel gegangen. Die Kommune, die Bürger, die Firmen, der Bürgerzusammenschluss Unkel Tomorrow, der Bund der Energieverbraucher, alle arbeiten mit an dieser gewaltigen Umstellung, die in nicht weniger als 20 Jahren vollbracht sein soll.
Zwei wichtige Schritte ist die VG schon gegangen: mit dem Klimaschutzkonzept und dem Beginn einer kommunalen Wärmeplanung. Das ist sehr zu begrüßen.
Die Wärmeplanung basiert auf den bundesweiten Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Landeswärmeplanungsgesetzes. Sie liefert die Grundlage für einen zielgerichteten Umbau der Wärmeversorgung.
Die Wärmeplanung besteht aus einer Bestandsanalyse (§ 15 WPG wie viel Wärme wird derzeit verbraucht), einer Potenzialanalyse (§ 16 WPG wie viel Erneuerbare, Abwärme und Einsparmöglichkeiten) einem klimaneutralen Zielszenario für 2045 (§16 WPG Meilensteine für 2030, 2035 und 2040) einer Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmenetzversorgungsgebiete (§ 17 WPG) und einer Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG).
All dies hat die VG Unkel als planungsverantwortliche Stelle zu liefern. Sie hat dazu ein Gutachten an die BHAG und BBH vergeben, die einen Abschlussbericht der Wärmeplanung am 23.10.2025 vorgelegt und veröffentlicht hat.
Die Kommune beschließt laut Gesetz bis spätestens zum 30. Juni 2028 den Wärmeplan, der keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet. Aber er ist ein wichtiger Plan mit Zwischenschritten, der den Weg in eine emissionsfreie Zukunft ermöglicht.
Die emissionsfreie Wärmeversorgung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten, Verwaltung, Firmen, Bürger zusammenwirken. Deshalb ist die Wärmeplanung auch ein Kommunikationsinstrument, das den Austausch strukturieren soll.
Schauen wir uns die Wärmeplanung einmal genau an.
Für Bürger und Öffentlichkeit ist nicht nachvollziehbar, ob der Beauftragung der BHAG ein Beschluss der Gemeinde zugrunde lag, ob es eine Ausschreibung gab und wie der weitere Verfahrensgang der Wärmeplanung in Unkel aussieht.
Maßstab für eine Beurteilung der vorgelegten Wärmeplanung sind die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen des WPG. Insbesondere ist zu fragen, ob die Planung zum Beschluss eines Wärmeplans der Gemeinde nach § 23 WPG Anlage 2 ausreichende Grundlagen bietet. Sollte das nicht der Fall sein, so muss die Gemeinde die fehlenden Grundlagen für eine Beschlussfassung nachliefern.
Bestandsanalyse nach § 15 WPG in Kap 2 des Berichts
In Anlage 2 I. des WPG ist im Einzelnen zu § 15 aufgeführt, welche Daten textlich, grafisch und kartografisch darzustellen sind. Der Bericht bleibt weit hinter den dort genannten Erfordernissen zurück.
Es ist aus dem Bericht nicht ersichtlich, ob die dort gezeigten Ergebnisse mit dem der BHAG vorliegenden Daten des Gasverbrauchs auf Baublockebene abgeglichen wurden. Der Bericht schweigt sich darüber aus. Sollte dies nicht geschehen sein, so ist dies nachzuholen, um die Modellrechnungen abzusichern und zu validieren.
Es ist nicht nachvollziehbar, welche Daten der Schornsteinfegerinnung verwendet wurden. Insbesondere ist nicht ersichtlich, ob die Daten zur Effizienz der Wärmeerzeugung, die den Schornsteinfegern vorliegen, zur Einschätzung der Einsparpotenziale erhoben und genutzt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, so ist dies nachzuholen.
Die Stromnetze und die Stromnetzplanungen sind nach WPG § 8 Abs 1 offenzulegen. Sie fehlen im Bericht.
Potenzialanalyse nach § 16 WPG in Kapitel 3 des Berichts (Erneuerbare, Abwärme und Einsparmöglichkeiten)
Solarthermie kann auf Hausdächern oder als Freiflächenanlage zur Wärmeversorgung genutzt werden. Die Solarthermie auf Hausdächern ist eine wichtige erneuerbare Energiequelle, die im Bericht nicht betrachtet wurde,
Die Nutzung der Rheinwärme wird unter Verweis auf Wasserschutzgebiet nicht im Bericht betrachtet. Jedoch ist sie über geschlossene Flusswasser-Wärmepumpen technisch etabliert. Teile des Rheinufers liegen in Wasserschutzgebieten der Zonen II und III. Nach WHG und Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz ist die Nutzung in Zone III grundsätzlich genehmigungsfähig; in Zone II bedarf sie einer Einzelfallprüfung mit erhöhten Anforderungen. Rheinwärme sollte daher als prüfbare Option für die künftige klimaneutrale Wärmeversorgung Unkels berücksichtigt werden.
Geothermie wird nicht näher untersucht und das Potenzial wird nicht quantifiziert. Dabei wird Erdwärme in der VG derzeit bereits oftmals genutzt.
Die Abwärme großer regionaler Betriebe wie zB. MEPA, Plump und Bluhm fehlt in der Betrachtung, obwohl das WPG deren systematische Einbindung ausdrücklich verlangt.
Es wird nicht erläutert, wie das in Kapitel 3.8 dargestellte Effizienzpotenzial abgeschätzt wird und zu welchem Ergebnis die Abschätzung gelangt.
Saisonale Untergrundspeicher wie ATES Aquifer Thermal Energy Storage (Grundwasser-Wärmespeicher) und BTES Borehole Thermal Energy Storage (Erdsonden-Wärmespeicher) werden nicht betrachtet, geprüft oder deren Potenzial quantifiziert. Dabei sind saisonale Wärmespeicher in Unkel schon erfolgreich in Betrieb.
Nach Anlage 2 II WPG sind die ermittelten Potenziale quantitativ und nach Energieträgern auszuweisen. Eine solche Zusammenstellung fehlt im Bericht.
Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete nach 18 WPG
Nach WPG sollen für die Teilgebiete dargestellt werden, welche Wärmeversorgungsart sich dort besonders eignet. Ziel soll eine möglichst kosteneffiziente Versorgung eines Teilgebiets sein. Die Betrachtung soll für die Jahre 2030, 2035, 2040 und das Zieljahr 2045 erfolgen. Auch sind die Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotential darzustellen (§ 18 Abs. 5).
Davon ist im Bericht insbesondere im Kapitel 4 nichts zu lesen.
Die Darstellung der Versorgungsarten in Kap 4 und 5 erfolgt ohne die in § 18 (1) vorgesehene Betrachtung von Wirtschaftlichkeit, von Wärmegestehungskosten, Investitionskosten, Betriebskosten, jeweils für verschiedene Jahre.
In Tabelle 9 und Abbildung 29 auf S. 54/55 werden die Wärmegestehungskosten von Gas, WP und Pellets gegenübergestellt. Die Quelle oder eine Berechnungsmethode für diese Zahlen werden nicht genannt. Eine wirtschaftliche Bewertung der Wärmenetzversorgung wird nicht angestellt. Das alles mutet dilettantisch und willkürlich an, zumal die Zahlen deutlich von den allgemein diskutierten und akzeptierten Größenordnungen abweichen. Insbesondere erstaunt die wirtschaftlich positive Bewertung der Gasheizung. Die Kosten der Erdgasheizung für 2045 gleichauf mit einer Wärmepumpe zu stellen, grenzt an Absurdität. Die Süddeutsche Zeitung vom 9. Dezember 2025 S. 13 spricht von einer Verzehnfachung des Gasnetzentgelte bis 2025.
Die im Bericht dargestellten Versorgungsarten sind nicht nachvollziehbar begründet und die im WPG vorgeschriebenen Prüfkriterien wurden nicht angewendet.
Die methodischen Fehler der Potenzialanalyse (s.o.) verfälschen darüber hinaus sowohl das Zielszenario, als auch die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete.
Entwicklung eines Zielszenarios nach § 17 WPG in Kapitel 4 des Berichts
Auf der Grundlage der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete soll laut Gesetz die künftige Entwicklung des gesamten Planungsgebiets nach genau festgelegten Indikatoren für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt werden. Dabei sind unterschiedliche zielkonforme Szenarien zu entwickeln, aus denen das Maßgebliche ausgewählt werden kann.
Der Bericht entwickelt keine verschiedenen Szenarien. Es wird ausschließlich ein einziges modelliertes Szenario präsentiert. Dieses wird nicht begründet und auch nicht wirtschaftlich bewertet wie nach § 18 vorgeschrieben; alternative Pfade, Varianten oder Sensitivitätsanalysen fehlen vollständig.
Unklar ist auch, wie das Biomethan aus der geplanten Anlage zur Wärmeversorgung genutzt werden kann. Welche Leitungen sind denkbar, zu welchen Kosten.
Selbst für diese einzige Variante werden im Bericht die in WPG Anlage 2 III geforderten Indikatoren nicht geliefert.
Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG in Kapitel 6 des Berichts.
Die Umsetzungsstrategie soll darstellen, wie das Zielszenario verwirklicht werden kann. Welche Schritte sind für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich? Es ist darzustellen, welche Kosten mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme verbunden sind.
Im Bericht ist nicht dargestellt, wie bis 2045 ein Wärmenetz entstehen kann, das 47 % der Wärme für die VG Unkel bereitstellt. Es ist nicht im Ansatz plausibel, wer es wann baut und betreibt, finanziert und zu welchen Kosten das führt. Die Umsetzungsstrategie des Berichts ist in keiner Weise konsistent mit dem übrigen Bericht, weil es die Verwirklichung der geplanten Wärmeversorgungs-Infrastruktur nicht nur nicht beschreibt, sondern dies auch nicht problematisiert.
Die vorgeschlagene Umsetzungsstrategie genügt § 20 WPG nicht. Sie enthält keine klaren Meilensteine zur Emissionsminderung und überträgt strategische Aufgaben teilweise auf die BHAG – einem Akteur, der ein wirtschaftliches Interesse an der Fortdauer der fossilen Wärmeversorgung hat, mit strukturell sensibler Rolle. Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und zivilgesellschaftliche Akteure fehlen.
Eine mögliche Erklärung bietet die Rolle der BHAG als Gasversorger. Die BHAG würde als Gasversorger durch eine zukünftig emissionsfreie Wärmeversorgung auf einen Großteil ihrer Umsätze verzichten müssen. Sie ist keine neutrale Instanz. Die Planung hat im öffentlichen Interesse und unabhängig von wirtschaftlichen Einzelinteressen zu erfolgen.
Fazit
Die emissionsfreie Wärmeversorgung ist ein Generationenprojekt, das nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bürgern, Gewerbe und Kommunen gelingen kann. Dafür müssen konkrete Ziele und Projekte entwickelt, konkretisiert und umgesetzt werden.
Der Bericht der BHAG liefert keine brauchbare Grundlage für eine Wärmeplanung der VG Unkel nach § 23 WPG. Er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) nicht.
Eine solche Planung ist aber unverzichtbar. Nicht nur um das Gesetz zu befolgen, sondern vor allem um einen Weg in eine emissionsfreie Wärmeversorgung zu finden. Dafür müssen genau die von Gesetz vorgegebenen Schritte gegangen werden.
Weiteres Vorgehen
Die Gemeinde muss das Verfahren der Wärmeplanung in die eigene Verantwortung nehmen und auf Basis des Klimaschutzkonzepts der Gemeinde sowie früherer Studien (z.B. des Umweltkampus Birkenfeld aus dem Jahr 2012) neu ausrichten. Dazu gehört zunächst eine vollständige und unabhängige Bestands- und Potenzialanalyse.
Es sollte geprüft werden, ob ein kommunaler oder bürgerschaftlich getragener Wärmenetzträger aufgebaut werden kann, um regionale Wertschöpfung und Akzeptanz zu sichern. Auf dieser Grundlage kann schließlich eine eigene Umsetzungsstrategie entstehen und ein kommunaler Wärmeplan nach § 23 WPG beschlossen werden, der Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und kommunale Entscheidungsfähigkeit verbindet.
VG Unkel: Null-Emissions-Region bis 2020, Studie des Umweltcampus Birkenfeld vorgestellt von Prof. Heck am 16.4.2012, https://www.dropbox.com/scl/fi/700k90jwp3otv2ipb673w/VG-UNkel-Studie.pdf?rlkey=429kpx9sf8ff65qd7bxnayw10&dl=0
Stellungnahme zur Darlegung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung in unserer Verbandsgemeinde ist fast abgeschlossen. Hierbei haben wir uns streng an das Wärmeplanungsgesetz vom Bund (Inkrafttreten 01.01.2024) und das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz in unserem Bundesland (Inkrafttreten 26.05.2025) gehalten. Dazu hat die Verbandsgemeinde ein formales Vergabeverfahren zur Beschaffung der Dienstleistung „kommunale Wärmeplanung“ vorgenommen. Im Zuge des formalen Verfahrens wurde Ende 2024 der Zuschlag an die Bad Honnef AG und die BBH Consulting AG erteilt.
Wir schätzen jeden konstruktiven Hinweis und sind dankbar, dass sich auch der Bund der Energieverbraucher e.V. inhaltlich mit dem Konzept befasst hat und seine Expertise einbringt. Im Jahresverlauf war der Bund der Energieverbraucher e.V. (vertreten durch den Vorstand Dr. Peters) auch bei allen öffentlichen Veranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung eingebunden. Die Anregungen vom Bund der Energieverbraucher e.V. werden aktuell vom Projektteam geprüft. Sollten diese fachlich relevant sein, werden sie im finalen Abschlussbericht ergänzt. Ein für uns besonders wichtiger Punkt ist, dass wir wesentliche Daten von den lokalen Strom- und Gasnetzbetreibern erhalten haben. Dabei enthielten die Stromdaten eine Übersicht an Trafostationen. Die Daten aus dem Gasnetz wurden mit Zensusdaten angereichert, um Baublöcke in die Bestandanalyse einbringen zu können. Falls darüber hinaus weitere Fragestellungen vom Bund der Energieverbraucher e.V. vorhanden sind, bieten wir gern ein persönliches Gespräch mit dem Projektteam an.
Die Bad Honnef AG stellt fest: Die Veröffentlichung vom Bund der Energieverbraucher e.V. erweckt einen irreführenden Eindruck. Zwar ergeben sich aus dem Projekt auch Auswirkungen für die Bad Honnef AG, doch das primäre und entscheidende Ziel ist es, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen und für die Kommune ein langfristiges Instrument zu schaffen, die Energieversorgung nachhaltig zu gestalten. Für den Erfolg eines Projektes und für die Entwicklung einer ganzheitlichen Lösung ist die frühzeitige Einbindung aller Akteure wie in anderen Kommunen auch (Energieversorger, Industrie, Wohnungsbaugesellschaften, Bürger) essenziell. Die Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Unkel wurde in einem transparenten Prozess erstellt. Dabei wurden die relevanten Akteure in verschiedenen Phasen eingebunden. Auch der Bund der Energieverbraucher e.V. war involviert und hatte die Möglichkeit, seine Expertise und Anregungen einzubringen. Der Abschlussbericht wurde am 31.10.2025 veröffentlicht, mit dem Ziel auf Basis dieses Berichts einen konstruktiven Dialog mit allen Akteuren fortzusetzen.
Im Jahr 2026 plant die Verbandsgemeinde, den finalen Abschlussbericht in den kommunalen Prozess zu bringen, sodass dieser im Gemeinderat zum Ende des ersten Quartals 2026 besprochen werden kann.
Karsten Fehr
Bürgermeister VG Unkel
Kersten Kerl
Vorstand Bad Honnef AG






