Bad Honnef – Die pandemische Lage spitzt sich im Kreis und in Bad Honnef weiter zu. Mit einer aktuellen Inzidenz von 289,2 im Kreis und einer offiziellen Infizierten-Zahl von 73 in Bad Honnef wurden neue Rekorde erzielt.
Im Gegensatz zu Kommunen wie Siegburg, Troisdorf und Rheinbach sind in Bad Honnef offensichtlich kurzfristig keine unkonventionellen Impfaktionen geplant. Eine entsprechende Anfrage bei der Stadt blieb bislang unbeantwortet. Hingegen berichtet der GA heute von „Abstimmungen mit dem Kreis“ und von der Suche nach Alternativen für niedrigschwellige Angebote.
Der 3D-Pflegedienst informierte, er habe im März angefragt, ob seine ausgebildeten MitarbeiterInnen nicht nur testen, sondern auch impfen könnten. Die Impfanfrage wurde negativ beschieden.
Darf das Pflegepersonal impfen? Das sagt das RKI:
Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf. Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die die Durchführung einer Impfung ausschließlich dem Arzt vorbehält. Pflegekräfte, Arzthelferinnen und Arzthelfer mit entsprechender Ausbildung dürfen auch Arzneimittel verabreichen. Die Injektionstechniken werden bei der Berufsausbildung dem Pflegepersonal auch vermittelt. Ob das Personal in der Lage ist, eine Impfung korrekt zu verabreichen, ist von fachlichen Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber vor einer selbstständigen Ausübung zu überprüfen. Notwendig ist jeweils eine gesonderte ärztliche Anordnung, Überwachung und Dokumentation.
Impfungen sollten aber nur in Anwesenheit eines Arztes ausgeführt werden, damit bei unerwarteten Nebenwirkungen und Komplikationen, die in sehr seltenen Fällen auftreten können, sofort optimale Hilfe geleistet werden kann.
Indikation und Kontraindikationen sind vom Arzt zu prüfen. Auch die Haftung sowohl für die Impfung selbst als auch für eine korrekte Aufklärung, Anamneseerhebung trägt der Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder das Personal die Impfung vornimmt.
Auf die Frage, warum in Teststationen nicht auch Impfangebote von ausgebildetem Pflegepersonal gemacht können, erklärte gestern der Kreis auf Anfrage:
„Eine Beauftragung von Dritten ist erst seit dem 8. Erlass vom 18.11. überhaupt möglich – eine Konkretisierung liegt seit dem 26.11.2021 vor.
Das eingesetzte medizinische Personal muss nach Erlasslage des Landes eine besondere Qualifizierung nachweisen, eine reine Ausbildung zum Beispiel im pflegerischen Bereich reicht nicht aus. Auch gibt es besondere Anforderungen an die Infrastruktur. Wir werden als Kreis an mögliche Dritte herantreten (dazu gehören auch die Testzentren), um weitere Impfmöglichkeiten aufzutun.“
Pflegekräfte, die einen sogenannten „Spritzenschein“ gemacht haben, können seit langem intramuskuläre Injektion verabreichen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt das Spritzen schriftlich überträgt.
Impfen könnten auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen.
Rhein-Sieg-Kreis impft mit mobilem Impfteam
Der Rhein-Sieg-Kreis wird auch in der kommenden Woche mit einem mobilen Impfteam im Kreisgebiet unterwegs sein. Verimpft werden Impfstoffe von BioNTech an alle ab 12 Jahren und Johnson&Johnson an alle ab 18 Jahren. Interessierte ab 30 Jahren werden vorrangig mit dem Impfstoff von Moderna geimpft. Auffrischungsimpfungen von BioNTech werden nach 6 Monaten, von Johnson&Johnson nach 4 Wochen gemacht. Impfwillige benötigen keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.
Für einen schnelleren Ablauf bei den mobilen Impfaktionen ist es empfehlenswert, die vorab ausgefüllten Aufklärungsbögen des RKI zur mobilen Impfung mitzubringen.
Die aktuellen Unterlagen gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen.
Am Montag, 06.12.2021, ist unser mobiles Impfteam zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr im Kreishaus in Siegburg im Einsatz.
Am Dienstag, 07.12.2021, findet das mobile Impfen des Rhein-Sieg-Kreises zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr in der Stadtbibliothek Troisdorf, Kölner Straße 69-81, statt.
Am Donnerstag, 09.12.2021, impft unser Team zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr im Gründer- und Technologiezentrum in Rheinbach, Marie-Curie-Str. 1.
Am Samstag, 11.12.2021, ist unser Impfteam zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr im Vereinsheim des SV Leuscheid, Heilbrunnenstraße 23 in Windeck-Leuscheid, vor Ort.
Bei 12 – 15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.