Bad Honnef – Im Lohfeld in Bad Honnef soll auf einem Gelände der Bad Honnef AG (BHAG) eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Im Zuge der Projektvorbereitungen ließ die BHAG Bäume und Büsche roden – nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreis jedoch ohne die dafür formal erforderliche Genehmigung. Der Kreis stoppte daraufhin die Maßnahme.
Mit dem Vorgang befasst sich heute der Planungsausschuss der Stadt. Einen entsprechenden Antrag haben CDU und Grüne gestellt.
BHAG spricht von Missverständnis
In einer am heutigen Tag veröffentlichten Presseerklärung nimmt die BHAG Stellung zu den Vorgängen. Unter der Überschrift „Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Gelände der BHAG im Lohfeld“ betont das Unternehmen:
„Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie ökologischer Auflagen hat für uns höchste Priorität. Um etwaige Missverständnisse oder Unklarheiten in der öffentlichen Darstellung auszuräumen, stehen wir aktuell im Austausch mit den zuständigen Stellen. In Kürze wird hierzu zudem ein klärendes Gespräch mit dem Rhein Sieg Kreis stattfinden.“
Zum Hintergrund der Rodung heißt es, die Arbeiten seien „in der festen Überzeugung durchgeführt“ worden, „dass alle notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien“. Grundlage sei eine schriftliche Kommunikation zwischen dem Kreis und dem von der BHAG beauftragten Planungsbüro gewesen. Diese habe „den Schluss zu[ge]lassen, dass für die bauvorbereitende Rodung keine gesonderte Genehmigung mehr erforderlich sei.“
Arbeiten nach Hinweis sofort gestoppt
Nach einem Hinweis des Rhein-Sieg-Kreises über das Fehlen einer formalen Genehmigung habe das Unternehmen reagiert. In der Mitteilung heißt es:
„Nach einem Hinweis des Kreises Rhein-Sieg über das Fehlen einer formalen Genehmigung haben wir die Arbeiten umgehend und ohne Verzögerung gestoppt. ‚Unser Anspruch ist es, alle Projekte im Einklang mit den geltenden Bauvorschriften umzusetzen‘, erklärt Kersten Kerl, Vorstand der BHAG. ‚Dass es hier zu einem Missverständnis mit dem Planungsbüro hinsichtlich der behördlichen Rückmeldung kam, bedauern wir sehr.‘“
Zudem kündigt die BHAG an, geeigneten Fachleuten des Kreises eine Begutachtung des Grundstücks zu ermöglichen. Nach Unternehmensangaben lägen „alle erforderlichen Umweltgutachten sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan“ bereits seit einiger Zeit vor. Damit sei sichergestellt, „dass den Anforderungen des Arten- und Umweltschutzes während der Baumaßnahme und der bauvorbereitenden Arbeiten entsprochen wurde bzw. wird.“
Versorgungssicherheit und Klimaschutz als Ziele
Nach Darstellung der BHAG verfolgt das Projekt mehrere Ziele. Auf dem Grundstück befinden sich Trinkwasserbrunnen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Durch eine geplante Umzäunung solle deren Sicherheit erhöht werden.
Zugleich zahle der geplante PV-Park auf die Klimaschutzziele ein und stelle „einen weiteren Baustein für mehr Versorgungssicherheit im Bereich der elektrischen Energie“ dar.
Verfahren soll ordnungsgemäß abgeschlossen werden
Die BHAG kündigt an, das Missverständnis mit den zuständigen Behörden vollständig aufklären und das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß abschließen zu wollen. Bis zu einer ausdrücklichen Freigabe blieben die Arbeiten pausiert. Über den weiteren Fortgang des Projekts wolle man zeitnah informieren.
Bis zum Abschluss der Klärung bittet das Unternehmen darum, von Spekulationen abzusehen.










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