Bad Honnef – Der Rat der Stadt Bad Honnef hat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit eine Voruntersuchung betreffend des rund 28 Hektar großen Areals „Selhof-Süd“ beschlossen. Diese ist notwendige Voraussetzung für die Entscheidung über eine „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ nach §§ 164, 141 BauGB. Gemeinsames Ziel ist es, im Selhofer-Süden vor allem bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum mit hohem Grünanteil zu verwirklichen.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entscheidet der Stadtrat darüber, ob und in welchem Umfang welche Teile des Areals Gegenstand der Maßnahme werden. Damit würden die Erfolgschancen für eine Umsetzung der seit den 60er Jahren existierenden Idee deutlich erhöht: Die „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ ist ein Instrument des BauGB, dass bei bedeutenden Entwicklungsmaßnahmen einer Stadt Bodenspekulationen verhindern soll und die Möglichkeit eröffnet, im äußersten Notfall auch im Wege der Enteignung in den Besitz der notwendigen Grundstücke zu kommen.
Hintergrund ist der Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, die Entwicklung des Selhofer-Südens zusammen mit der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft „NRW Urban“ im Wege sogenannten „Kooperativen Baulandentwicklung“ anzugehen. Die zuständige Landesministerin Ina Scharrenbach hatte eine positive Bescheidung des Antrags in Aussicht gestellt, wenn das Projekt im gesetzlichen Weg als „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ durchgeführt wird. Ihre Begründung: Andernfalls seien die Erfolgsaussichten aller Erfahrung nach für das Projekt zu gering. Schließlich seien rund 250 Eigentümer unmittelbar beteiligt.
Die Hürden dafür sind hoch: In der Voruntersuchung wird der Bedarf nach Wohnungsbau untersucht, die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Entwicklung muss nachgewiesen werden, insbesondere ob nicht auch mit anderen Mitteln das Ziel erreicht werden kann. Darüber hinaus wird auch eine räumliche Prüfung im Hinblick auf eine Nutzung des Areals durchgeführt.
Im Verfahren der „Kooperativen Baulandentwicklung“ tritt die 100prozentige Landestochter NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH als Treuhänderin auf, erwirbt die notwendigen Grundstücke im Namen der Stadt Bad Honnef. Die Gesellschaft erhält über eine Landesbürgschaft die notwendigen Darlehensmittel von der NRW.BANK zur Finanzierung, plant und baut die Erschließung, übernimmt die Vermarktung der Baugrundstücke und ist zuständig für die gesamte Projektentwicklung und das Projektmanagement. Die zentrale Steuerungshoheit bleibt bei der Stadt.
„Alleine könnten wir ein Projekt dieser Größenordnung niemals stemmen und vorfinanzieren“, so Bürgermeister Otto Neuhoff, „die Ressourcen haben wir definitiv nicht“. Rund 500 private Grundstücke gehören zum Untersuchungsraum, „der auch als solcher zu verstehen ist, und nicht bereits jetzt als zukünftiges Entwicklungsgebiet“. Die Voruntersuchung biete eine einzigartige Möglichkeit, in einem ergebnisoffenen und einheitlich ablaufenden Prozess die Mitwirkungs- und Veräußerungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer zu klären, heißt es in der Beschlussvorlage. Denkbar sei zudem, dass Teilflächen verzichtbar sind. (ae)