Bad Honnef – Ein geplanter Siedlungsflohmarkt in der Grafenwerther Straße und der Karlsstraße sollte am 1. Mai stattfinden – doch die Stadtverwaltung machte den Organisatoren einen Strich durch die Rechnung. Unter Verweis auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz (Feiertagsgesetz NRW) wurde der Flohmarkt untersagt. § 3 des Gesetzes verbietet „öffentlich bemerkbare Arbeiten“, die die äußere Ruhe des Tages stören könnten, wenn dafür keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Für private Flohmärkte gibt es bislang keine Ausnahmeregelung.
Was juristisch korrekt erscheint, sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unverständnis. Nun schaltet sich die Politik ein: Birte Karst, Bürgermeisterkandidatin der Bad Honnefer GRÜNEN, kündigt an, sich für eine Lösung einzusetzen. „Diese Märkte fördern das soziale Miteinander in den Stadtteilen und geben gut erhaltenen Haushaltsgegenständen und Spielzeugen eine neue Nutzung. Das soll auch an Sonn- und Feiertagen möglich bleiben“, betont Karst. Als mögliche Lösung schlägt sie eine Sondererlaubnis vor, die im Einklang mit den Landesgesetzen erteilt werden könnte.

Unterstützung erhält sie von den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN Bad Honnef, Christiane Guth und Frédéric Fraund. Beide argumentieren, dass Hofflohmärkte nicht nur den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördern, sondern auch die lokale Gemeinschaft stärken. Weiterer Grund: Gerade an Sonn- und Feiertagen hätten Familien oft mehr Zeit für solche Aktivitäten, weil berufliche und private Verpflichtungen dann weniger Raum einnehmen. Das gesetzliche Ruhegebot dürfe allerdings bei der Durchführung nicht verletzt werden, so Guth und Fraund.
Mit ihrem Vorstoß wollen die GRÜNEN ein Zeichen für nachhaltiges und nachbarschaftliches Handeln setzen und fordern die Stadtverwaltung auf, pragmatische Lösungen zu finden. Wie diese konkret aussehen könnten, dürfte nun Gegenstand weiterer Diskussionen zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern sein.