Bonn – Bonn möchte Modellkommune für Tempo 30 werden. Mit diesem Anliegen hatte sich die Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Ratsbeschluss von März 2021 an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt.
Die Stadt erhofft sich von einer reduzierten innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss sowie Lärm- und Schadstoffemissionen. Eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h würde die Geschwindigkeitsvorgaben vereinheitlichen und viele Schilder überflüssig machen. Tempo 50 würde damit die Ausnahme, zum Beispiel auf Hauptverkehrsstraßen.
Antwortschreiben des Ministeriums
Im Rahmen der im April 2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde den Straßenverkehrsbehörden ein „wichtiges Instrument an die Hand gegeben, das die unbürokratische Erprobung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für einzelnen Streckenabschnitte ermöglicht“. Die Bundesländer hätten im Bundesratsverfahren zu § 45 Straßenverkehrsordnung beschlossen, „die Erprobung solcher Maßnahmen vom Grundsatz des Erfordernisses einer konkreten erheblichen Gefahrenlage auszunehmen“. Dabei sei zu beachten, dass nur solche Maßnahmen versuchsweise angeordnet werden könnten, die nach der Straßenverkehrsordnung zulässig seien. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schreibt in seinem Schreiben an die Oberbürgermeisterin: „Auch möchte ich die Kommunen ermuntern, innerhalb dieses rechtlichen Rahmens mehr zu erproben.“
Bisher durfte die Stadt also nur von Tempo 50 abweichen, wenn beispielsweise eine erhebliche Gefahrenlage aufgrund von Unfallhäufungen vorliegt oder sich schutzwürdige Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, in unmittelbarer Nähe befinden. In solchen Fällen nutzt die Stadt bereits in zahlreichen Fällen die vorhandenen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Nun kann schon bei Vorliegen einer einfachen Gefahrensituation auf einzelnen Streckenabschnitten die Geschwindigkeitsreduzierungen erprobt werden, um die Sicherheit auf Bonns Straßen zu erhöhen. Die Stadt Bonn erarbeitet derzeit einen Kriterienkatalog, der den Rahmen definieren soll, in welchen Fällen Geschwindigkeitsreduzierungen erprobt werden können. Dabei wird auch die Bonner Polizei beteiligt. Entsprechende Vorlagen sollen noch in diesem Herbst in die politischen Gremien eingebracht werden.
Katja Dörner: „Wollen vorhandene Spielräume ausnutzen“
„Wir wollen Leitlinien entwickeln, um die vorhandenen Spielräume voll ausnutzen zu können. Zu diesem Thema erreichen uns viele Bürgeranträge mit dem gleichen Tenor: die Bonner*innen wünschen sich an mehr Stellen Tempo 30“, berichtet Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Ein Kriterienkatalog mit klaren Vereinbarungen soll dabei einheitliche Rahmenbedingungen für die weitreichende Erprobung von Tempo 30 schaffen. Unabhängig davon wollen wir uns weiter dafür einsetzen, dass die flächendeckende Einführung von Tempo 30 möglich wird, und Tempo 50 zukünftig die Ausnahme bildet.“
Hintergrund
Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, ist die Stadt Bonn zwischenzeitlich der „Städteinitiative Tempo 30“ beigetreten. Die Kernforderung der gemeinsamen Initiative ist, den Städten und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen seitens des Bundesgesetzgebers zu geben. Dieser soll es ihnen ermöglichen, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und gegebenenfalls auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.