Bonn – Einen Grundsatzbeschluss zum Viktoriakarree hat der Rat der Stadt Bonn am 28. Juni 2021 gefasst: Im Bebauungsplanverfahren wird der östliche Teil des Areals für Einrichtungen der Bonner Universität vorgesehen.
Oberbürgermeisterin Katja Dörner betonte die Bedeutung des Projekts und wertete den Beschluss als ein wichtiges Signal an die Universität: „Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir in enger Abstimmung mit der Universität das Vorhaben zum Erfolg führen werden.“
Ein im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung vorgelegtes Strukturkonzept für das Viktoriakarree sieht entsprechend dem historischen Vorbild eine Teilung des Quartiers durch eine autofreie Verbindung zwischen Rathausgasse und Franziskanerstraße vor. Der westliche Teil des Areals soll durch Einzelhandel und Dienstleistungen in den unteren Geschossen sowie in den Obergeschossen durch Wohnen geprägt sein. Im östlichen Teil wird unter dem Arbeitstitel „Forum des Wissens“ eine universitäre Nutzung (Bibliothek, studentisches Wohnen und Arbeiten) vorgesehen. Dafür will die Universität rund 3600 Quadratmeter städtischer Grundstücksfläche erwerben.
Um dieses Strukturkonzept umsetzen zu können, muss das Stadtmuseum an der jetzigen Stelle aufgegeben und an einem anderen Standort untergebracht werden, ebenso die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus.
Der Rat beauftragte die Verwaltung, unter anderem Öffentlichkeit und politische Gremien fortlaufend über die weiteren Planungen zu informieren. Mit der Universität ist ein Wettbewerbsverfahren mit mindestens zehn Büros verbindlich zu vereinbaren, in die die betroffenen Akteur*innen aus dem Viktoriakarree mit einbezogen werden. An die Nachhaltigkeit der Neubauten werden höchste Maßstäbe angelegt. Insbesondere soll der stadtklimatische Hitzeinseleffekt im Quartier durch Begrünung abgemildert werden. Zudem soll die Verwaltung Vorschläge für einen neuen adäquaten dauerhaften Standort des Stadtmuseums vorlegen.
Darüber hinaus soll im Rahmen einer Umgestaltung des Viktoriakarrees den Bestandsmieter*innen städtischer Liegenschaften möglichst eine Fortführung ihrer Gewerbetätigkeit (bzw. Mietwohnverhältnisses) im Viertel oder der Innenstadt angeboten werden.