Bad Honnef – Das Verwaltungsgericht Köln hat es in einer ersten Reaktion auf die rechtlichen Bemühungen des BUND abgelehnt, einen Baustopp der laufenden Arbeiten auf der Insel Grafenwerth zu verhängen. Vorsorglich hat das Gericht die Stadt Bad Honnef gebeten, beim weiteren Fortgang der Bauarbeiten keine irreparablen Schäden zu verursachen und dies zuzusichern.
Das gibt dem Verwaltungsgericht Zeit, den Eilantrag des BUND im Einzelnen zu prüfen und dann erst zu entscheiden, ob bis zum Urteil in der Hauptsache die Bauarbeiten eingestellt werden müssen. Dazu werden jetzt erst einmal Schriftsätze beider Seiten eingeholt.
In der Naturschutzbehörde des Kreises sieht man sich in seiner Einschätzung zunächst bestätigt, dass die Arbeiten planmäßig und wie beantragt durchgeführt werden. „Die bisherigen Bauarbeiten verlaufen naturschonend und verträglich, wir haben entgegen den BUND-Behauptungen keinen Anlass einzuschreiten“, so Umweltamtsleiter Rainer Kötterheinrich.
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