Bonn – Das Stadthaus-Areal am Berliner Platz bleibt Hauptstandort der Bonner Stadtverwaltung. Nachdem der Rat im Dezember 2024 dazu einen Grundsatzbeschluss gefasst hatte, hat die Stadtverwaltung den politischen Gremien jetzt Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
Das Projekt Stadthaus-Areal sieht einen Teilabriss mit integriertem Neubau und eine Kernsanierung vor. Es soll als Verwaltungsstandort mit ergänzenden Nutzungen entwickelt werden. Dafür sollen ein architektonisch-planerischer Wettbewerb ausgelobt und ein Generalplaner beauftragt werden. Auch die künftigen ergänzenden Nutzungen sollen mit in den Wettbewerb einfließen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Wettbewerb als Grundlage für die Beauftragung der Planung im Rahmen eines Generalplanervertrags „light“ auszuschreiben, der später auf einen umfassenden Generalplanervertrag erweitert werden soll. Das Projekt soll in zwei Paketen umgesetzt werden: zum einen Rückbau, Entsorgung und Teilabriss; zum anderen den Neubau sowie die Neugestaltung der Freianlagen. Diese Vorgehensweise gewährleistet nach Auffassung der Verwaltung eine effiziente und koordinierte Umsetzung des Projekts, minimiert Risiken und optimiert die Kosten- und Terminsicherheit.
Der überwiegende Teil der künftigen Nutzfläche des Stadthaus-Areals wird auf die Stadtverwaltung entfallen. Die weiteren Nutzungen wie z.B. Kindertagesstätte, Gastronomie, Kultur, Begegnungsorte und Wohnen werden sich die übrigen Bereiche teilen. Diese ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und mindestens 25 Prozent der Nutzfläche betragen.
Die Projektverantwortung wurde auf das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) übertragen, unterstützt durch Berater von dbp dasbauprojekt GmbH (Berlin) und Drees & Sommer (Köln). Angesichts der hohen Bedeutung des Projekts für die Verwaltung und die Stadtgesellschaft übernimmt der Verwaltungsvorstand für die Projektumsetzung weiter die Funktion eines Lenkungsausschusses. Auch der Personalrat wird eng eingebunden und regelmäßig informiert. Darüber hinaus wird der Städtebau- und Gestaltungsbeirat beteiligt. Die bereits eingerichtete Arbeitsgruppe mit den planungspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen zur politischen Begleitung wird als offizielles Begleitgremium eingerichtet. Die Stadtverwaltung wird die Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit über den Projektverlauf ebenfalls engmaschig informieren.
Eine genauere Kostenschätzung und konkretere Terminplanung werden erst auf Basis der Ergebnisse des planerischen Wettbewerbs möglich sein. Aus dem Grund liegen derzeit weder eine konkrete Baukostenplanung noch eine belastbare detaillierte Projektzeitplanung ab dem Jahr 2027 vor. Beschließt der Rat das vorgeschlagene Vorgehen, entstehen Kosten von knapp 1,2 Millionen Euro im Jahr 2025 und von rund drei Millionen Euro im Jahr 2026.
Über die Vorschläge der Stadtverwaltung beraten der Finanzausschuss (6. März) und der Hauptausschuss (13. März). Der Rat der Stadt Bonn soll in seiner Sitzung am 20. März 2025 final die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Die Beschlussvorlagen sind hier (Planerbeauftragung und Projektorganisation) und hier (ergänzende Nutzungen) im Ratsinformationssystem veröffentlicht (Amt 13 integriert Links).
…kan man nicht schreiben: Sprecherinnen und Sprecher??????