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Lesen: Afrikanische Schweinepest: Fleisch- und Wurstreste sollten nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden
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Honnef heute - Presse, Nachrichten, News > Alle Artikel > Rhein-Sieg-Kreis > Afrikanische Schweinepest: Fleisch- und Wurstreste sollten nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden
Rhein-Sieg-Kreis

Afrikanische Schweinepest: Fleisch- und Wurstreste sollten nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden

Verendete Wildschweine auf Virus untersuchen lassen!

Letztes Update: 16.07.2024
Honnef heute
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3 Min Lesezeit
wildschweine
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Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Bislang gibt es keinen nachgewiesenen Fall Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Rhein-Sieg-Kreis. Die Krankheit befällt Wildschweine und Hausschweine, ist aber für den Menschen unbedenklich. Damit das Virus die Tier- Bestände im Rhein-Sieg-Kreis nicht befällt, appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises, bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten.

„Eine gute Zusammenarbeit und die Unterstützung durch Jagdausübungsberechtigte, Tierhalterinnen und Tierhalter sowie praktizierende Tierärzte ist für die Gewährleistung einer effektiven Seuchenbekämpfung essentiell“, so Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Um einen möglichen Eintrag der Krankheit in die Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen, ist es notwendig, alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus untersuchen zu lassen. Hier sind vor allem die Jagdausübungsberechtigten aufgerufen, Veränderungen oder besondere Vorkommnisse, die durch eine intensive Überwachung der Wildschweinbestände in ihrem Jagdrevier auffallen, dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Das Veterinäramt ist per E-Mail über veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de zu erreichen.

Auch bei Hochwasser und einer Überflutung von Rheinwiesen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem ASP-Virus infizierte Wildschweinkadaver flussabwärts getragen werden. Wer am Rheinufer ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies wegen der notwendig zeitnahen Bergung und Untersuchung auf das Virus unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.

Hausschweinebestände können durch die Einhaltung strikter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen geschützt werden. Sollte eine Schweinehaltung (auch Hobby/Minipigs/Hängebauchschweine) noch nicht gemeldet sein, muss dies unverzüglich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt nachgeholt werden.

Wichtig zu wissen ist – gerade jetzt in der Reise- und Ferienzeit –, dass die Übertragung des ASP-Virus nicht nur über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht-infizierten Tieren erfolgen kann. Eine Übertragung ist auch indirekt über verunreinigte Gegenstände, wie Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung oder gar Lebensmittel, möglich. Deshalb sollten Lebensmittel, vor allem Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere an Autobahnen und Landstraßen, nur in geschlossene Mülleimer geworfen werden!

Hintergrund des Appells ist die sich immer weiter ausbreitende ASP. So wurden seit Juni Fälle in Hessen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Obwohl infizierte Wildschweine auch nach einer Inkubationszeit von circa vier Tagen in der Regel innerhalb einer Woche verenden, können sie während dieser Zeit noch eine weite Strecke zurücklegen und andere Tiere anstecken. Zudem sind Wildschweine in der Lage, Strecken über mehrere Kilometer auch schwimmend zurückzulegen.

Weitere Informationen gibt es im Internet über rhein-sieg-kreis.de/schweinepest.

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